Hallo,
ich habe ein kleines Problem, vielleicht kann mir jemand helfen. Wir sind ein Bauberieb und rechnen während der Sommerarbeitszeit 178 Stunden und im Winter 164 Stunden ab. Nach dieser Regelung müßte ich also im Dezember 2021 die 164 Stunden als zu leistende Stunden ansetzten. Nun muss ich allerdings bei der Abrechnung Dezember bereits Guthaben aus AZK einbringen und auch SaisonKug beanspruchen. Im vergangenen Winter habe ich immer, sobald SaisonbKug abgerechnet wurde, die tarifliche Arbeitszeit angesetzt (also 174,00 Stunden für Dezember 2021). Diese ergeben sich ja aus der tariflichen Wochenarbeitszeit von 8,00 Std von Montag bis Donnerstag und Freitag 6,00 Stunden. Nun hat mir jemand gesagt, dass dies falsch ist und ich auch in meinem Fall 164,00 Stunden abrechnen müßte oder kann man sich zwischen beiden Varianten entscheiden (eine davon aussuchen)? Kann mir jemand dazu Auskunft geben? Vielen Dank im voraus.
MfG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Goost schrieb:Nun hat mir jemand gesagt, dass dies falsch ist und ich auch in meinem Fall 164,00 Stunden abrechnen müßte oder kann man sich zwischen beiden Varianten entscheiden (eine davon aussuchen)? Kann mir jemand dazu Auskunft geben? Vielen Dank im voraus.
MfG
Sie müssen meines Wissens die bautariflichen Arbeitszeiten einhalten. Also im Winter 4x8+6 Std. wöchentlich.