abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Baulohn Nettostundenlohn = Auszahlung

5
letzte Antwort am 21.07.2021 15:43:57 von Alexandra_Friedrich
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
k_rump
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 6
205 Mal angesehen

Hallo,

 

ich rechne Baulohn (Lodas) für einen Mandanten ab. 

Der Mandant möchte seinem Mitarbeiter 10 Euro pro Stunde auszahlen! Als Stammlohnart habe ich die 108 genommen. Leider funktioniert das nicht. Es wird noch der Arbeitnehmeranteil zur Winterbauumlage abgezogen. Datev hat mir geraten, den Stundenlohn entsprechend anzupassen. Ich habe also den Nettostundenlohn von 10 Euro auf 10,80 Euro angehoben. (AN-Anteil zur Winterbauumlage = 0,8%). Leider funktioniert das auch nicht. Ich habe scheinbar einen Gedankenfehler dabei. 

 

Hat jemand schon einmal das Problem gehabt? Wenn ja, wie kann ich es am einfachsten lösen? Ich möchte ja nicht jeden Monat solange probieren, bis es endlich passt!

 

Viele Grüße

Karsten Rump

LF
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 6
199 Mal angesehen

Bin leider kein Lodas-Anwender, jedoch unterliegt Baulohn nicht einem Tarifvertrag, der für allgemeinverbindlich erklärt wurde?

Es könnte sich ein unüberschaubares Haftungsrisiko auftun.

0 Kudos
k_rump
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 6
186 Mal angesehen

Danke für den Hinweis. Diesbezüglich sehe ich erst mal kein Problem. Der Mindestlohn wird eingehalten, Beiträge etc. werden an die Kassen, Finanzamt und Soka-Bau entsprechend abgeführt.

Es geht in erster Linie um die Nettohochrechnung des Arbeitnehmerbeitrages zur Winterbauumlage. Das sind 15-20 Euro pro Monat die ebenfalls Nettohochgerechnet werden sollen.

0 Kudos
lohnetc
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 6
165 Mal angesehen

Moinsen,

 

wie sieht es aus bei 10,08 EUR?

 

Weiterhin viel Erfolg

 

 

0 Kudos
k_rump
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 6
162 Mal angesehen

Moin, moin,
schöner Gedanke. Das habe ich bereits versucht. Das Problem ist, dass bei Datev die Grundlage der Nettobetrag ist und nicht der Auszahlungsbetrag. Eine Wahlmöglichkeit der Berechnungsgrundlage gibt es laut Datev nicht! 

Sobald ich den Nettolohn erhöhe, erhöht sich das Brutto. Damit erhöhe ich den Abzug nach dem Nettobezug. 

Bisher gibt es nur die Möglichkeit, solange zu experimentieren, bis ich den Auszahlungsbetrag so habe, wie ich ihn brauche. 

Das kann aber nicht die Lösung auf Dauer sein!

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 6
141 Mal angesehen

Hallo, 


grundsätzlich die Kombination Baulohn mit Nettolohn nicht vorgesehen mit Ausnahme der von Ihnen auch genutzten Lohnart 108. 
Es besteht keine Möglichkeit, die Winterbauumlage mit in die Hochrechnung des Nettolohns auf den Bruttobetrag mit einfließen zu lassen.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
5
letzte Antwort am 21.07.2021 15:43:57 von Alexandra_Friedrich
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage