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Baulohn LuG - Wegezeitentschädigung nach drei Monaten steuerpflichtig

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letzte Antwort am 02.02.2023 15:55:16 von Gökhan_Aras
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Weber_A
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Hallo zusammen,

 

auch die Wegezeitentschädigung für Baustellen mit täglicher Heimfahrt wird, nach drei Monaten auf der gleichen Baustelle, steuerpflichtig.

 

Welche Lohnart ist dafür vorgesehen ?

 

 

Gruß

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

 

für die Wegezeitenentschädigung für Baustellen mit täglicher Heimfahrt gibt es keine eigene Lohnart in Lohn und Gehalt. Sie können hierfür die Lohnart 2000 kopieren und umbennen. Eine Anleitung zum Kopieren und Umbenennen einer Lohnarten finden Sie dem Dokument 1071690 Lohnarten für die Lohnabrechnung mit Lohn und Gehalt anlegen unter Punkt 3.4.

 

Weitere Informationen zur Wegezeitenentschädigung finden Sie im Dokument 1018854 - Entschädigung von Wegezeiten und -strecken abrechnen - Bauhauptgewerbe.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Weber_A
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Hallo,

 

sind Sie sicher, dass die Lohnart 2000 (Gehalt) die richtige zum kopieren ist.

 

Wenn der V-WE nach drei Monaten steuerpflichtig wird, besteht ja auch Beitragspflicht zur Soka-Bau.

 

Ist das bei der Lohnart 2000 gewährleistet ?

 

Gruß 

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Weber_A
Beginner
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Nachricht 4 von 5
341 Mal angesehen

Hallo,

 

ich warte leider immer noch auf Antwort.

 

Sind sie sicher, dass die Lohnart 2000 (Gehalt) die richtige ist, zum kopieren?

 

Ist die Soka-Bau Pflicht dadurch gewährleistet ?

 

Gruß 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

die Lohnart 2000 wird als Beispiel-Lohnart herangezogen. Die Lohnart erfüllt die Voraussetzungen für die Baulohnabrechnung. Sie können die Verwendung im Baulohn unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten in der Registerkarte Baulohn nachvollziehen.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.02.2023 15:55:16 von Gökhan_Aras
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