Hallo zusammen,
kann mir irgendjemand sagen für welche Fälle die Lohnart 8003 Gesamtabrechnung Urlaub (Baulohn) gedacht ist? Leider finde ich nur den Hinweis, dass es für Ausnahmefälle gilt, aber nicht welche Fälle dahinter stecken.
Dankeschön vorab für Eure Zeit und Mühe.
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Hallo,
grundsätzlich empfehlen wir nicht, die Lohnart 8003 (Bau, Urlaub, Gesamtabrechnung) zu verwenden.
Wenn ein Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet und es werden alle Urlaubstage abgerechnet, bleibt immer eine Resturlaubsvergütung stehen (das ist der Betrag der sich aus der ausbezahlten Urlaubsvergütung neu ermittelt). Diese Urlaubsvergütung wird dann bei einer neuen Beschäftigung vorgetragen. Wird keine neue Bautätigkeit aufgenommen oder es liegt ein Abgeltungsgrund vor, kann der Arbeitnehmer sich das Urlaubsgeld über die SOKA-BAU auszahlen lassen.
Nun kann es aber vereinzelt vorkommen, dass ein ausgetretener Arbeitnehmer in sein Heimatland zurückkehrt und nicht mehr nach Deutschland kommt. Dies ist ein solcher Ausnahmefall, bei dem der Arbeitgeber den Restbetrag gleich an den Arbeitnehmer auszahlen möchte. Dafür kann die Lohnart 8003 verwendet werden.