Hallo zusammen,
ich rechne seit Kurzem auch Baulohn und habe eine Frage zur Kürzung von Beschäftigungstagen.
Dürfen Beschäftigungstage gewerblicher Arbeitnehmer bei Kind krank gekürzt werden und damit resultierend auch der Urlaubsanspruch?
Bei Kind krank gebe ich im Kalendarium den Ausfallschlüssel PK ein, erfasse es ebenso in Fehlzeiten, es gibt keine LFZ vom Arbeitgeber, sondern Krankengeld von der Krankenkasse. Falls die Beschäftigungstage nicht gekürzt werden dürfen, dann würde ich mich über eine Lösung/Anleitung freuen, wie ich die Kürzung rückgängig mache oder anders eingebe.
Vielen Dank vorab!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Tag,
nein, die Tage dürfen nich gekürzt werden bei den Beschäftigungstagen.
Deshalb in den Erfassungstabellen die Tage der Fehlzeit bei Wert mit BS 84 eingeben. Dann müsste korrigiert sich das.
Beste Grüße Silke.
Vielen Dank!