Hallo liebe Community,
ich bin noch ein frischer Baulohn-Abrechner, deswegen entschuldigt die vielleicht offensichtlichen Fragen:
1) Im Unternehmen wurden mehrere Arbeitnehmer gekündigt, diesen soll nun der Resturlaub ausbezahlt werden. Wenn ich die Urlaubsvergütung laut Abdruck auszahle wird natürlich neuer Urlaubsgeld-Anspruch an die SOKA-Bau übermittelt. Kann ich das Konto auf Null setzen - ist das überhaupt sinnvoll? Die Arbeitnehmer werden danach wohl nicht mehr in Deutschland arbeiten.
2) Die Arbeitnehmer sind alle in einem vom AG gemieteten Haus untergebracht. Wie setze ich das am besten in eine Baulohn-Abrechnung um? Den Arbeitnehmern dürfen dabei keine Mehrkosten entstehen, aber eine Nettosachbezugs-Lohnart lässt mich nur pauschal versteuern, was hier glaub ich nicht zulässig ist, wegen den Sachbezugswerten und keiner Pauschalierungsvorschrift?
Sie dürfen mich gerne korrigieren.
Liebe Grüße
Hallo jeffreyfricker,
zu 1)
Resturlaub im Baulohngewerbe darf nur über die SOKA-Bau/zuständige Urlaubskasse ausgezahlt werden, niemals durch den Arbeitgeber.
Die Abgeltung erfolgt auf Antrag des Arbeitnehmers und ist unter anderem nur möglich, wenn keine weitere Beschäftigung in einem Baulohngewerbe in Aussicht ist. Weitere Abgeltungsgründe finden Sie im § 8 Nr. 6 des BRTV.
zu 2)
Um eine Abrechnung mit Sachbezugswerten werden Sie leider nicht herum kommen, wenn die Unterkunft/Wohnung verbilligt oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, da eine Pauschalbesteuerung bei einer Unterkunft/Wohnung nicht in Betracht kommt. Falls eine doppelte Haushaltsführung in Betracht kommt, kann Ihnen evtl. das Dokument Doppelte Haushaltsführung - Lexikon Lohn und Personal unter Punkt 5 weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Lubbe