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Baulohn - Arbeitszeitkonto / Wochenarbeitszeit

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letzte Antwort am 12.12.2024 09:13:54 von Baulohn123
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Baulohn123
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Hallo zusammen,

 

da ich neu auf dem Gebiet bin habe ich ein paar Fragen und würde mich über die eine oder andere Hilfe sehr freuen 🙂

 

1.  Hinsichtlich des Arbeitszeitkontos sind wir uns hier nicht ganz einig. 

 

Ich bin der Auffassung, dass keine Pflicht zur Führung des Arbeitszeitkontos besteht, da alternativ der Arbeitszeitausgleich innerhalb von 2 Wochen erfolgen kann. 

Falls das korrekt ist, muss dies auch in irgendeiner Form festgehalten werden?

 

2. Die durchschnittliche regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit (Sommerarbeitszeit, Winterarbeitszeit) ist mir bekannt.

 

Wie verhält es sich allerdings bei einem Teilzeitmitarbeiter?

In unserem Beispiel beträgt die Wochenarbeitszeit 30 Stunden.

Muss auch hier eine abweichende Arbeitszeit von Dezember bis März und April bis November erfolgen?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Der Thread wurde vom Bereich Freie Themen in den Bereich Personalwirtschaft verschoben.

cro
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1. Über das AZK entscheidet (unter Mithilfe durch Sie) der Arbeitgeber. Wenn er keines führen muss/will, gibt es das AZK auch nicht im Lohn. Habe in den letzten 20 Jahren keine Nachteile erfahren (DRV- u. Agenturprüfungen inbegriffen).

 

2. Bei 30 Std. Teilzeit bestimmen AG + AN die wöchentliche Arbeitszeit (wie auch bei Minijobbern).

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Baulohn123
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Vielen Dank für die schnelle Antwort 🙂

 

Ich muss leider noch einmal nachhaken.

 

Wir haben bei den Vollzeitkräften eine Abweichung von der tariflichen Arbeitszeit.

 

Wenn unser Mandant kein AZK führen möchte, so muss der Ausgleich, bei ausfallender Arbeitszeit, doch  innerhalb von zwei Wochen erfolgen,

damit die Verlängerung der Arbeitszeit ohne Mehrarbeitszuschlag an anderen Werktagen erfolgen kann. 

Ist das korrekt? 

 

 

 

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cro
Experte
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@Baulohn123  schrieb:

.................Wenn unser Mandant kein AZK führen möchte, so muss der Ausgleich, bei ausfallender Arbeitszeit, doch  innerhalb von zwei Wochen erfolgen,

damit die Verlängerung der Arbeitszeit ohne Mehrarbeitszuschlag an anderen Werktagen erfolgen kann. 

Ist das korrekt? 

 


Sie reden nicht von KUG oder S-KUG. Ich kann dem leider nicht mehr so ganz folgen. Ohne AZK gibt es keinen Ausgleich, wenn er täglich mal mehr oder weniger arbeitet. Wird die monatliche Soll-Arbeitszeit über- oder unterschritten, ist das aus meiner Sicht auch kein Problem, wenn der Arbeitszeitnachweis unterschrieben vorliegt.

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Baulohn123
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nein, das war nicht auf KUG in irgendeiner Form bezogen.

 

Super, vielen Dank 🙂

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letzte Antwort am 12.12.2024 09:13:54 von Baulohn123
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