Hallo zusammen, da ich neu auf dem Gebiet bin habe ich ein paar Fragen und würde mich über die eine oder andere Hilfe sehr freuen 🙂 1. Hinsichtlich des Arbeitszeitkontos sind wir uns hier nicht ganz einig. Ich bin der Auffassung, dass keine Pflicht zur Führung des Arbeitszeitkontos besteht, da alternativ der Arbeitszeitausgleich innerhalb von 2 Wochen erfolgen kann. Falls das korrekt ist, muss dies auch in irgendeiner Form festgehalten werden? 2. Die durchschnittliche regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit (Sommerarbeitszeit, Winterarbeitszeit) ist mir bekannt. Wie verhält es sich allerdings bei einem Teilzeitmitarbeiter? In unserem Beispiel beträgt die Wochenarbeitszeit 30 Stunden. Muss auch hier eine abweichende Arbeitszeit von Dezember bis März und April bis November erfolgen? Vielen Dank im Voraus. Der Thread wurde vom Bereich Freie Themen in den Bereich Personalwirtschaft verschoben.
... Mehr anzeigen