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Baulohn Arbeitszeiten

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letzte Antwort am 25.09.2019 09:06:15 von büro19
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büro19
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Hallo!

Wir richten gerade einen neuen Baulohn ein.

Kann mir jemand aus Erfahrung sagen, ob es möglich ist, dass die Arbeitnehmer im Winter wie auch im Sommer 40 Std in der Woche arbeiten.

Ich kenne nur Baulöhne die sich an die Sommer- und Winterarbeitszeit halten.

Ich frage mich, wie es in der Schlecht-Wetter Zeit ist. Normal sind ja nur 38 Std zulässig.

carmenliebich
Einsteiger
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Nachricht 2 von 7
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Hallo Andrea,

ja, das ist möglich. Ich habe auch einige Baufirmen, welche durchgehend 40 Stunden in der Woche arbeiten.

Bitte aufpassen beim hinterlegen der monatlichen Tarifstunden. Da ansonsten bei S-KUG falsche Daten gezogen werden. Nicht vorbelegen nach Tarif setzen sondern per Hand die richtige Stundenanzahl eingeben.

Grüße

Carmen

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büro19
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Vielen Dank! Das hört sich doch gut an.

Wenn die Arbeitnehmer im Sommer monatlich Überstunden (mehr als 40 Std wöchentlich) machen, müssen die doch aufs AZK gezahlt werden oder können die mit ausgezahlt werden? Wir machen noch nicht so lange Baulohn und sind etwas unsicher.

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 7
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Hallo,

im Baugewerbe gibt es Tarifverträge zu den Arbeitszeitkonten. Diese sind nicht allgemeinverbindlich. Das bedeutet der Mandant kann ein Arbeitszeitkonto führen und die angesparten Stunden für den Schlechtwetterzeitraum heranziehen. Er ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Sobald Sie ein Arbeitszeitkonto führen, verliert der Arbeitnehmer den Anspruch auf Saison-KUG für diese Stunden.

Eine detaillierte Beschreibung finden Sie zum Beispiel für das Bauhauptgewerbe im Dokument 5300588  Arbeitszeitkonten.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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büro19
Beginner
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Nachricht 5 von 7
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Hallo Herr Stein,

der Betrieb möchte kein AZK einrichten. Dort soll im Winter und Sommer 40 Std gearbeitet werden.

Was passiert dann mit den Überstunden? Ganz normal mit auszahlen?

Kann die Agentur für Arbeit das dann im Winter nicht beanstanden wenn Saison KUG abgerechnet werden sollte?  

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

ja, wenn kein AZK geführt wird, werden die Überstunden ganz normal ausbezahlt.

Ob es im Schlechtwetterzeitraum zu Rückfragen der Agentur für Arbeit kommen kann, können wir Ihnen nicht beantworten. Bitte fragen Sie diesbezüglich direkt bei der Agentur für Arbeit nach.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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büro19
Beginner
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Nachricht 7 von 7
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Danke! Habe in den letzten Tagen mit der Agentur für Arbeit gesprochen.

Wenn nachweisbar das ganze Jahr 40 Std/Woche gearbeitet wird, können Überstunden direkt monatlich ausgezahlt werden.

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letzte Antwort am 25.09.2019 09:06:15 von büro19
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