Hallo zusammen,
wie wird im Baugewerbe der Urlaub während der Freistellungsphase der Altersteilzeit abgerechnet?
Laut der Seite der Urlaubskasse Bayern soll die Urlaubsvergütung spätestens nach jeweils 5 Monaten ausbezahlt werden.
Grundsätzlich erhält der Arbeitnehmer in der Freistellungsphase keine zusätzliche Zahlung für die Urlaubstage. Für diese Urlaubstage wird ausschließlich die Urlaubsvergütung gezahlt und nicht zusätzlich das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit.
Nun stellt sich die Frage ob man dann lediglich die aufgebauten Urlaubstage im Kalendarium einträgt und die Freistellungsvergütung entsprechend anpasst oder ob hierfür evtl. eine Lohnart angelegt bzw. sonst noch etwas beachtet werden muss.
Vielen Dank!
Hallo @Xaver,
bitte nehmen Sie Kontakt zum jeweiligen Tarifpartner (SOKA) auf, wie der Urlaub abzurechnen ist.