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Bauhauptgewerbe Umschlüsselung gew. Arbeitnehmer zum Angestellten

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letzte Antwort am 17.08.2023 07:14:57 von Jacqueline_Schön
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eitorfgmbh
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

durch die S-Kug-Prüfung durch die Agentur für Arbeit ist bei einem Mandanten festgestellt worden, dass ein AN kein gewerblicher AN ist, sondern Angestellter.

 

Die Schlüsselung unter Baulohn habe ich nun entsprechend geändert. 

Kann mir jemand sagen, wie ich die Urlaubsstatistik auf 0 bekomme? 

 

Viele Grüße

Laura Hundhausen

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
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Hallo Laura,


grundsätzlich wird in diesem Fall empfohlen, die alte Personalnummer austreten zu lassen und für das Angestelltenverhältnis mit einer neuen Personalnummer abzurechnen.


Der Sachverhalt lässt sich allerdings nicht pauschal beantworten.


Bitte wenden Sie sich über einen anderen Service-Kanal an uns, damit wir das Anliegen zusammen prüfen können.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.08.2023 07:14:57 von Jacqueline_Schön
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