Hallo,
ich habe einen Mitarbeiter der am 02.12.2020 gekündigt wurde zum 31.12.2020. Am 01.+04.+08. ist S-Kug aber der Mitarbeiter ist krank. Schon seit November 2020. Normalerweise würde ich KV also Krank vor abrechnen. Bin mir aber unsicher, da der Mitarbeiter ja bereits am 02.12.2020 die Kündigung erhalten hat. Kann mir bitte jemand weiterhelfen???
Ab 02.12.2020 besteht kein Anspruch mehr auf Saison- oder Corona-KUG.
Hallo Cro,
ich weiß das ab 02.12.2020 kein Anspruch mehr auf S-Kug besteht. Aber was soll ich dann abrechnen? Lohnfortzahlung geht auch nicht, weil er nicht besser gestellt werden darf. Entgelt in Höhe S-Kug?
Nur für den 01.12.2020 habe ich KV abgerechnet.
Doch Lfzg geht meiner Meinung, da doch ein Ausschlusstatbestand i.S. KUG gegeben ist.
Ich weiß es nicht deshalb die Frage....
Hallo,
rechtlich kann ich Sie hierzu nicht beraten. Bitte setzen Sie sich zur Klärung dieser Frage mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung.