Guten Tag,
ich benötige eine kleine Hilfe.
Bei den Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe kam raus, das für dem Januar Lohn 2022 eine Corona Prämie i. H. v. 220,00 € ausgezahlt werden soll.
Meine Fragen dazu sind...
1) Wenn ich die Höchstgrenze (1.500,00 €) schon ausgeschöpft habe, ob ich die Zahlung als Einmalzahlung abrechnen soll.
2) Wo genau steht das? Ich finde dazu nichts im Internet wegen dem Tarif. Ich habe es nur aus dem Dokument 1021128 heraus gelesen.
3) was mache ich wenn ein Arbeitnehmer noch 100€ Corona Prämie offen hat? Soll ich dann 100€ als Corona Prämie und 120€ als Einmalzahlung abrechnen?
Ich danke für hilfreiche Antworten.
LG Kersa
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Kersa_4 schrieb:Guten Tag,
ich benötige eine kleine Hilfe.
Bei den Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe kam raus, das für dem Januar Lohn 2022 eine Corona Prämie i. H. v. 220,00 € ausgezahlt werden soll.
Meine Fragen dazu sind...
1) Wenn ich die Höchstgrenze (1.500,00 €) schon ausgeschöpft habe, ob ich die Zahlung als Einmalzahlung abrechnen soll.
Könnte es sich bei den 220 € um einen Mindestbetrag handeln? Wenn der AG mehr zahlt, wäre das ja mit abgegolten u. keine weitere Zahlung fällig.
Es gibt ein Problem dazu. Im DATEV Dokument steht drin das es als Corona Prämie gezahlt werden soll und wenn der Höchstbetrag schon voll ist als Einmalzahlung. Doch wenn man in Internet darüber liest findet man nichts dazu das es sonst als Einmalzahlung abgerechnet wird...
Die 220 € (Ost) sind als Einmalbezug zusätzlich zu gewähren.
Hallo Kersa,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Bitte halten Sie bei Fragen Rücksprache mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.