Hallo,
kann mir jemand sagen ob Barzuschüsse zu einen Jobticket (steuerfrei) nur unten in der Abrechnung als Netto-Bezüg vermerkt sein muss (wegen der Entgeltbescheinigungsverordnung)?
Vielen Dank im Voraus.
Moin,
die Entgeltbescheinigungsverordnung schreibt vor, dass Reisekosten nicht mehr als Bruttobezug ausgewiesen werden dürfen. Dies betrifft also Fahrtkosten für Auswärtstätigkeiten.
Nicht betroffen sind Zuschüsse zu Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb. Diese müssen weiterhin als Bruttobezug abgerechnet werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Guten Tag Herr Lutz,
vielen Dank für Ihre Hilfe.