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Barzuschuss Jobticket

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letzte Antwort am 13.03.2019 09:39:50 von kova
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kova
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo,

kann mir jemand sagen ob Barzuschüsse zu einen Jobticket (steuerfrei) nur unten in der Abrechnung als Netto-Bezüg vermerkt sein muss (wegen der Entgeltbescheinigungsverordnung)?

Vielen Dank im Voraus.

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
106 Mal angesehen

Moin,

die Entgeltbescheinigungsverordnung schreibt vor, dass Reisekosten nicht mehr als Bruttobezug ausgewiesen werden dürfen. Dies betrifft also Fahrtkosten für Auswärtstätigkeiten.

Nicht betroffen sind Zuschüsse zu Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb. Diese müssen weiterhin als Bruttobezug abgerechnet werden.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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kova
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
106 Mal angesehen

Guten Tag Herr Lutz,

vielen Dank für Ihre Hilfe.

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letzte Antwort am 13.03.2019 09:39:50 von kova
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