Hallo und schönen Montag,
mich ärgert mal wieder die BaV.
z.B. BaV 280,00 EUR
AG Zuschuss 50%
Die 50 % sind bei AG-Pflichtzuschuss bAV- Individuell/tariflich - (in Hundert) eingetragen.
Rechnung:
3040 Gehaltsverzicht 186,67
4720 Betriebl. AV AG 186,67-
5200 bAV AG-Pflicht 93,33
Welcher Wert wird zur Berechnung genommen?
Also muss ich den AG-Zuschuss in einen zweiten Vertrag mit der 4700 und 140 EUR anlegen?
Oder geht das doch irgendwie über den AG-Pflichtzuschuss bAV?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Gruß Nicole
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Nicole,
bei der Berechnungsvariante "In Hundert" bleibt der bAV Gesamtbetrag (z. B. 280 €) gleich. Der Gehaltsverzicht wird um den AG-Pflichtzuschuss reduziert. Der Gehaltsverzicht entspricht 150 % bei einem individuellen Prozentsatz zum AG-Pflichtzuschuss bAV von 50 %.
bisheriger Gehaltsverzicht = 280 € entspricht 150 %
AG-Pflichtzuschuss = X € entspricht 50 %
-> X € = 280 € x 50 % / 150 % = 93,33 € AG-Pflichtzuschuss (Lohnart 5200)
-> 280 € - 93,33 € = 186,67 € verminderter Gehaltsverzicht (Lohnarten 3040 + 4720)
Wenn ich Sie richtig verstehe, soll in dem bei Ihnen vorliegenden speziellen Vertrag ein Gehaltsverzicht i.H.v. 140 € und ein AG-Zuschuss inkl. AG-Pflichtzuschuss mit insgesamt 140 € abgerechnet werden. In die Versicherung werden somit 280 € eingezahlt.
Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten den Sachverhalt programmtechnisch abzurechnen. Sie können einen Vertrag mit dem Gehaltsverzicht (140 €) und einen extra Vertrag mit einem AG-Zuschuss (140 €, Lohnart 4700) anlegen.
Sie können auch in einem bestehenden Vertrag mit einem Gehaltsverzicht (140 €) in das Feld "Abw. AG-Pflichtzuschuss" den Wert (140 €) erfassen. Die Variante AG-Pflichtzuschuss darf nicht zusätzlich erfasst sein.
Oder Sie legen einen Gehaltsverzicht (140 €) mit einer AG-Pflichtzuschuss-Variante "Auf Hundert" mit 100,00 % an.
Sollen der Gesamt-AG-Zuschuss in der Brutto/Netto-Abrechnung in einen Teil "freiwilliger" AG-Zuschuss und in einen Teil AG-Pflichtzuschuss aufgeteilt werden? Dann prüfen Sie bitte in welcher Höhe der AG-Pflichtzuschuss (z. B. 15 % "Auf Hundert") abgerechnet werden soll. Legen Sie den Gehaltsverzicht (140 €) mit der jeweiligen Variante an. Für den "freiwilligen" AG-Zuschuss legen Sie einen zusätzlichen Vertrag mit dem restlichen AG-Zuschuss an.
Steuer- und SV-rechtlich werden bspw. die Lohnarten 5200 und 4700 identisch behandelt.