Hallo Zusammen,
ein MA (privat Versichert) der auf Std.-Basis eingestellt ist, erhält seit 01.05.2017 Pension von der Rheinischen Versorgungskasse.
Damals wurde er von meiner Kollegin, nach Rücksprache mit der KK wie folgt angelegt: BGRS 0110 und PGRS 101.
Nun kam der MA auf mich zu, dass er ja eigentlich keine RV und ALV mehr zahlen müsste, da er ja schon Pension erhält. Seine gesetzliche Regelaltersgrenze ist bei 65 Jahren und 8 Monaten, die wäre ab dem 01.12.2019 erreicht.
Nun habe ich nochmal mit der KK Rücksprache gehalten und ich soll ihn rückwirkend abändern, ab dem 01.05.2017 auf BGRS 0310 und ab dem 01.12.2019 dann auf 0300. Allerdings bin ich unsicher ob das so korrekt ist und wie das mit dem PGRS ist, den müsste ich doch sicherlich auf 119 umschlüsseln oder?
Viele Grüße!!
Hallo,
im Dokument 5303163 finden Sie Beispiele für die Schlüsselung von Rentner / Altersrentnern im Programm.
Bitte klären Sie mit der Krankenkasse die erforderlichen Eingaben ab.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG