Liebe Community, folgendes Problem:
Ich habe jetzt im Dezember einen Bescheid zum BG-Wechsel rückwirkend zum 01.01.2023 bekommen. Wie muss ich vorgehen. Ich habe in der Hilfe leider nichts dazu gefunden. Kann ich die "alte" BG mit dem laufenden Bearbeitungsmonat 12/2024 rückwirkend beenden und die neue BG dort anlegen, oder muss ich auf den Bearbeitungsmonat 1/2023 zurückgehen? Können die Zuordnungen der Mitarbeiter ebenfalls dort geändert werden? Muss sonst noch ein Vorlauf angestossen werden, um entsprechend korrigierte DÜ-Lohnnachweise auszulösen. Ich bin total ratlos, will aber auch nichts einfach ausprobieren, was im Nachhinein nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Vielen Dank schon mal.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @IE1,
wechseln Sie in den Bearbeitungsmonat 01/2023.
Beenden Sie die alte Mitgliedschaft und legen Sie die neue Mitgliedschaft an.
Rufen Sie anschließend die Stammdaten für die neue Mitgliedschaft ab.
Nach der Rückmeldung der Daten können Sie in 01/2023 die abweichenden Gefahrtarifstellenzuordnungen festlegen.
Wählen Sie dafür Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Register Unfallversicherung.
Informationen zum Beenden einer Mitgliedschaft finden Sie in unserem Hilfe-Dokument 9225987 - Mitgliedschaften zur Unfallversicherung beenden oder löschen.
Hallo Frau Frohmeyer,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich habe leider von der neuen BG noch keine Bestätigung, so dass ich Ihre Vorgehensweise jetzt schon anwenden könnte. Ich habe aber noch zwei Fragen dazu:
1. Kann ich im Bearbeitungsmonat 1/2023 dann die BG Mitgliedschaft der "alten" BG zum 31.12.2022
beenden?
Die Mitgliedschaft in der "neuen" BG beginnt zum 01.01.2023.
2. Muss ich nach dem Schritt des Abrufes und Einspielen der BG Stammdaten dann noch einen Stammdaten-
abruf für die Datev Verarbeitung machen, damit die BG-DÜ Lohnnachweise für den Zeitraum 2023 + 2024
korrigiert werden?
Vielen Dank im Voraus!!
Hallo @IE1,
ja, Sie können in 01/2023 die Mitgliedschaft der alten BG beenden.
Da die Mitgliedschaft zum 31.12.2022 endet und eine Nachberechnung für 2022 nicht möglich ist, muss die Mitgliedschaft allerdings als Fehlanlage beendet werden.
Die neue Mitgliedschaft muss in 01/2023 angelegt werden.
Wenn die Stammdaten abgerufen, eingespielt und ggf. abweichende Gefahrtarifstellenzuordnungen erfasst sind, müssen die Daten im Rechenzentrum mit einer Abrechnung verarbeitet werden. Hier erfolgt aufgrund der rückwirkenden Stammdaten-Änderung eine automatische Nachberechnung und der digitale Lohnnachweis wird erzeugt.
Gern können Sie sich auch über einen anderen Servicekanal an uns wenden, wenn wir uns den Sachverhalt mal ansehen sollen.
Hallo Frau Frohmeyer,
vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit der Dezember 2024 Lohnabrechnung müssten jetzt die Korrekturen für die Berufsgenossenschaften abgerechnet werden. Es ist jedenfalls keine Fehlermeldung erfolgt.
Freundliche Grüsse