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BG Bau Lodas - Übermittlung richtig?

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letzte Antwort am 09.01.2018 09:16:45 von alonly
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alonly
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo zusammen,

nachdem sich ja die Mitgliedsnummer für die BG-Bau geändert hat, hatte ich im laufe des Jahres 2017 immer wieder Fehlerprotokolle bezüglich der BG. In den Stammdaten hatte ich zum 31.12.2016 die alte BG mit dem Sondertatbestand: Vergabe einer neuen Mitgliedsnummer, gleiche Berufsgenossenschaft beendet und ab 01.01.2017 eine neue BG mit der neuen Mitgliedsnummer angelegt und auch den gleichen Sondertatbestand eingegeben.

Daraufhin bekam ich jeden Monat die Fehlermeldung, dass ich keinen Haken bei der Hauptmitgliedschaft gesetzt hätte, obwohl dieser gesetzt war!! Und dass deshalb keine Meldung erstellt werden könne...

Irgendwann habe ich den Sondertatbestand ab 01.01.2017 rausgenommen. Jetzt habe ich den Hinweis im Fehlerprotokoll: Für die Mitgliedschaft 003 wird aufgrund der Auswahl "keine Angabe" im Feld Meldegrund für Sondertatbestand der digitaler Lohnnachweis für das Meldejahr 2017 storniert. Für Sie besteht kein Handlungsbedarf, wenn diese Mitgliedschaft weiterhin gültig ist.

Folgende Auswertungen liegen mir nach der Dezember-Abrechnung 2017 vor:

422 - DÜ-Protokoll Lohnnachweis Unfallversicherung  DÜ am: 19.12.2017 (Tag des Lohnabrufes)

          (Werte darin stimmen!)

145 - Einzelaufstellung-Unfallversicherung

          (Werte darin stimmen!)

146 - Protokoll Lohnnachweis Unfallversicherung

          "Die Daten werden nicht übermittelt."

          (Werte darin stimmen!)

Ansonsten habe ich nichts. Wer kann mir weiterhelfen? Welche Auswertungen müssen in welcher Form vorliegen, damit ich weiß, dass die Übermittlung an die BG funktioniert hat? Was muss ich wie ändern? Vielen Dank vorab!

LG

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
190 Mal angesehen

Guten Morgen Frau Hömberger,

Sie müssen nichts weiter machen, da alle Auswertungen richtig erstellt wurden. Die Auswertung 146 ist noch die "alte" und hier hat die BG Bau an der Datenübermittlung noch nicht teilgenommen sodass, der Hinweis darauf richtig ist.

Die neue Auswertung "422" ist für den digitalen Lohnnachweis entscheidend. Wenn Sie diese erhalten hat die Datenübermittlung an die BG funktioniert. Sollte das bei einem Mandanten mal nicht klappen erhalten Sie stattdessen die Auswertung "421" mit dem Hinweis, dass diese nicht übermittelt werden.

Gruß

alonly
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
190 Mal angesehen

Guten Morgen Björn,

lieben Dank für die Antwort, da fällt mir ein Riesenstein vom Herzen (antworte jetzt erst, da ich im Urlaub war).

LG

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letzte Antwort am 09.01.2018 09:16:45 von alonly
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