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letzte Antwort am 15.07.2022 11:05:30 von Nina_Schöneweis
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Heikewieth
Einsteiger
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Guten Morgen zusammen,

 

wie kann ich denn eine Arbeitsbescheinigung erstellen, wenn ich kein Austrittsdatum erfasst habe?

Die AA möchte eine Arbeitsbescheinigung für eine Mitarbeiterin, die seit 01.12.2019 von sozialversicherungspflichtig auf Minijob gewechselt hat.

Geht das im Datev Programm? Oder nur über SV Net?

Viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
3660 Mal angesehen

Hallo,


mit DATEV können Sie grundsätzlich folgende Arbeitsbescheinigungen erstellen:

 

  • BEA Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III im Programm Lohn und Gehalt und LODAS
  • 201 Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III im Programm Bescheinigungen
  • 209 Arbeitsbescheinigung § 57 SGB II im Programm Bescheinigungen


Mit dem Programm Lohn und Gehalt können Sie die BEA-Arbeitsbescheinigung (Bescheinigungen elektronisch annehmen) über das DATEV-Rechenzentrum an die Arbeitsverwaltung übermitteln.


Erstellen Sie in Ihrem Fall die Arbeitsbescheinigung entweder im Programm Bescheinigungen oder sv.net.


Mit dem Programm Bescheinigungen können Sie relevante Daten aus Lohn und Gehalt abrufen und Papierbescheinigungen erstellen. Hierbei handelt es sich um (manuelle) Bescheinigungen ohne Datenübermittlung über das Rechenzentrum.


Die BEA-Arbeitsbescheinigung kann in Lohn und Gehalt nur dann erstellt werden, wenn für das aktuelle Beschäftigungsverhältnis ein Austrittsdatum erfasst ist.


Wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet ist, weil die Beschäftigung nicht mehr ausgeübt wird, das Arbeitsverhältnis jedoch weiter fortbesteht (z. B. bei einer unwiderruflichen Freistellung durch den Arbeitgeber mit Weiterzahlung des Arbeitsentgelts oder bei Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug), dann kann eine Arbeitsbescheinigung auf der Mitarbeiterebene über den Menüpunkt Abrechnung | DÜ-Arbeitsbescheinigungen auch ohne ein erfasstes Austrittsdatum erstellt werden. Hierfür ist es notwendig, dass Sie z. B. den Ausfallschlüssel UB oder KE im Kalender buchen, wenn dies zutrifft.


Weitere Information finden Sie im Dokument Bescheinigungen elektronisch annehmen (BEA).

 

Vielen Dank und freundliche Grüße 

 

Nina Schöneweis 

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
haag
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
3395 Mal angesehen

Hallo Frau Schöneweis,

 

habe den "Fall" dass bei einer MA/in der Krankengeldbezug nach 78 Wo zum 20.09.22 endet und ich eine DÜ Arbeitsbescheinigung machen soll. Daten habe ich wie im Dokument beschrieben eingegeben, allerdings kann ich die Meldung nicht auslösen (noch hellgrau hinterlegt).

Frage: Ist dies erst zum Zeitpunkt der Aussteuerung im September 2022 möglich?

 

Freue mich auf eine Antwort.

 

Mit freundlichen Grüßen

I. Haag

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
3343 Mal angesehen

Hallo I. Haag,


richtig, in diesem "Fall" können Sie die Arbeitsbescheinigung erst zum Zeitpunkt der Aussteuerung in 09/2022 erstellen.


Weitere Informationen finden Sie im Dokument

Arbeitsbescheinigung (BEA) ohne Austrittsdatum erstellen – Beispiel für Lohn und Gehalt.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.07.2022 11:05:30 von Nina_Schöneweis
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