Hallo
zusammen,
ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen:
Ein Mandat von mir beschäftigt einen hier in Deutschland beschränkten Lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmer.
Der Arbeitnehmer wohnt und arbeitetin Belgien (PGRS 900 und BGRS 0000) und bekommt sein Gehalt aus Deutschland.
Meine Frage ist: Kann der Mandant
für diesen Arbeitnehmer eine AG finanzierte BAV abschließen die über der SVGrenze liegt??
Im Betriebsrentengesetz §17 Absatz 1 Satz 3 wird der Begriff Arbeitnehmer definiert. Da steht, dass der
Anspruch auf Entgeltumwandlung §1a Absatz 1 nur Arbeitnehmer zusteht, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind!
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiter helfen kann!
Vielen liebe Dank!
M.Jabs
Meine Frage ist: Kann der Mandant
für diesen Arbeitnehmer eine AG finanzierte BAV abschließen die über der SVGrenze liegt??Im Betriebsrentengesetz §17 Absatz 1 Satz 3 wird der Begriff Arbeitnehmer definiert. Da steht, dass der
Anspruch auf Entgeltumwandlung §1a Absatz 1 nur Arbeitnehmer zusteht, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind!Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiter helfen kann!
Vielen liebe Dank!
M.Jabs
Hallo,
das Problem des § 17-1-3 stellt sich bei Ihnen doch gar nicht, da der AG allein und zusätzlich für den AN bezahlt.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo Herr Rohwäder,
danke für die Rückmeldung.
Aber was mache ich wenn, der Höchstbeitrag in der
Sozialversicherung EUR 268 (Monat) bzw. EUR 3.216 (Jahr) überschritten wird?
Der Arbeitnehmer wird SV frei abgerechnet!
Viele Grüße
M.Jabs
Hallo,
mit Grenzgängern kenn ich mich leider nicht aus. Wünsche Ihnen gute Antworten.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo M.Jabs,
rechtlich kann ich Ihnen hierzu nicht weiterhelfen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an einen Steuerberater oder an die deutsche Rentenversicherung.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG