abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

BAV

4
letzte Antwort am 01.03.2019 16:50:10 von Verena_Heinlein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
m_jabs
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
406 Mal angesehen

Hallo
zusammen,

ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen:

Ein Mandat von mir beschäftigt einen hier in Deutschland beschränkten Lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmer.

Der Arbeitnehmer wohnt und arbeitetin Belgien (PGRS 900 und BGRS 0000) und bekommt sein Gehalt aus Deutschland.

Meine Frage ist: Kann der Mandant
für diesen Arbeitnehmer eine AG finanzierte BAV abschließen die über der SVGrenze liegt??

Im Betriebsrentengesetz §17 Absatz 1 Satz 3 wird der Begriff Arbeitnehmer definiert. Da steht, dass der
Anspruch auf Entgeltumwandlung §1a Absatz 1 nur Arbeitnehmer zusteht, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind!

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiter helfen kann!  

Vielen liebe Dank!

M.Jabs

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 5
61 Mal angesehen

Meine Frage ist: Kann der Mandant
für diesen Arbeitnehmer eine AG finanzierte BAV abschließen die über der SVGrenze liegt??

Im Betriebsrentengesetz §17 Absatz 1 Satz 3 wird der Begriff Arbeitnehmer definiert. Da steht, dass der
Anspruch auf Entgeltumwandlung §1a Absatz 1 nur Arbeitnehmer zusteht, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind!

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiter helfen kann!

Vielen liebe Dank!

M.Jabs

Hallo,

das Problem des § 17-1-3 stellt sich bei Ihnen doch gar nicht, da der AG allein und zusätzlich für den AN bezahlt.

Gruß

C. Rohwäder

0 Kudos
m_jabs
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
61 Mal angesehen

Hallo Herr Rohwäder,

danke für die Rückmeldung.

Aber was mache ich wenn, der Höchst­bei­trag in der

Sozi­al­ver­si­che­rung EUR 268 (Monat) bzw. EUR 3.216 (Jahr) überschritten wird?

Der Arbeitnehmer wird SV frei abgerechnet!

Viele Grüße

M.Jabs

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 5
61 Mal angesehen

Hallo,

mit Grenzgängern kenn ich mich leider nicht aus. Wünsche Ihnen gute Antworten.

Gruß

C. Rohwäder

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 5
61 Mal angesehen

Hallo M.Jabs,

rechtlich kann ich Ihnen hierzu nicht weiterhelfen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an einen Steuerberater oder an die deutsche Rentenversicherung.

Viele Grüße

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
4
letzte Antwort am 01.03.2019 16:50:10 von Verena_Heinlein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage