Hallo,
meine Frage ist, was mache ich mit der BAV, wenn der Arbeitnehmer ab dem 1.1. Gesellschafter/Geschäftsführer mit 50% Beteiligung wird. Er ist ja nun Unternehmer und die BAV war teilweise mit Entgeltumwandlung abgeschlossen. Meine Vorgehensweise wäre nun, die alte Personalnummer zum 31.12.18 abzumelden und den Geschäftsführer versicherungsfrei mit Zuschuss KV/PV zum 1.1. anzumelden. Übrig bleibt die Frage zur BAV?
Für Hilfe wäre ich dankbar
Gruß
d.s.
Hallo d.s.,
Sie können alle notwendigen Änderung im Bearbeitungsmonat 01/2019 erfassen. Die Neuanlage einer Personalnummer ist nicht notwendig. Die entsprechenden Meldungen werden automatisch erstellt. Informationen zur Schlüsselung eines Gesellschafter-Geschäftsführer finden Sie unter der Dok.-Nr. 5303274 - Gesellschafter-Geschäftsführer abrechnen (Beispiele für LODAS)
Bei Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge wenden Sie sich an das Versicherungsinstuitut.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG