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BAV und Sv-pflicht

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letzte Antwort am 17.01.2022 17:08:43 von a_dornfeld
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a_dornfeld
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

ich lege gerade eine Direktversicherung von  2014 an, in einem Vertrag.

Gehaltsumwandlung 338€

AG -Zuschuss             50€ (etwas zu gering, wird noch geklärt)

Eingezahlt werden also 388€

 

Müsste hier nicht die Einzahlung Sv pflichtig sein, da wir hier über der BBG 4% liegen? Abgerechnet werden allerdings die LA 901,911 als "Frei" 

Habe ich etwas falsch angelegt?

 

Gruß André

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 3
169 Mal angesehen

Hallo,

 

im Jahr 2022  können EUR 3.384,00 steuer- und sv-frei abgerechnet werden. Aus diesem Grund wird der Betrag in diesem Monat entsprechend abgerechnet. Wenn im Laufe des Jahres die Grenze überschritten wird, werden die übersteigenden Beträge dann ggf. steuer- und sv-pflichtig abgerechnet.

 

Viele Grüße

T. Reich

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a_dornfeld
Einsteiger
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Nachricht 3 von 3
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Oh je danke für die schnelle Antwort... Hatte die Jahresgrenze nicht mehr so richtig auf dem Zettel... Aber alles klar jetzt. 

Danke nochmal....

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letzte Antwort am 17.01.2022 17:08:43 von a_dornfeld
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