Hallo zusammen,
ich lege gerade eine Direktversicherung von 2014 an, in einem Vertrag.
Gehaltsumwandlung 338€
AG -Zuschuss 50€ (etwas zu gering, wird noch geklärt)
Eingezahlt werden also 388€
Müsste hier nicht die Einzahlung Sv pflichtig sein, da wir hier über der BBG 4% liegen? Abgerechnet werden allerdings die LA 901,911 als "Frei"
Habe ich etwas falsch angelegt?
Gruß André
Hallo,
im Jahr 2022 können EUR 3.384,00 steuer- und sv-frei abgerechnet werden. Aus diesem Grund wird der Betrag in diesem Monat entsprechend abgerechnet. Wenn im Laufe des Jahres die Grenze überschritten wird, werden die übersteigenden Beträge dann ggf. steuer- und sv-pflichtig abgerechnet.
Viele Grüße
T. Reich
Oh je danke für die schnelle Antwort... Hatte die Jahresgrenze nicht mehr so richtig auf dem Zettel... Aber alles klar jetzt.
Danke nochmal....