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BAV - neue Lohnart 891

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letzte Antwort am 12.02.2019 14:50:51 von björn
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lohnbuchhalter
Einsteiger
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Ich habe diverse ältere Direktversicherungen von AN mit AG Zuschuss (20%) in der Abrechnung. Muss ich diese jetzt zwingend an die neuen Pflichtzuschuss anpassen (weil ich spare ja durch die ebenfalls vereinbarte Entgeltumwandlung der Mitarbeiter SV Beiträge ein)? Pflege ich den Pflichtzuschuss ein wird der Zuschuss doppelt in die Abrechnung genommen, mit 901 und 891 (z.T. mit Abweichungen im Centbereich).

Oder betrifft der Pflichtzuschuss nur die Neuverträge ab 01.01.2019 und ich lasse die alten Verträge unverändert (mit LA 901) und lege nur bei den neuen Verträgen den Pflichtzuschuss an und lasse die Eingabe der AG Zuschusses  im Reiter "AG Anteil" weg (dann nur LA nur 891)?

Was ist korrekt? mit dem Dokument 1020917 komme ich hier nicht wirklich weiter ...

björn
Experte
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Nachricht 2 von 2
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Hallo Frau Schieck,

die Regelung betrifft erstmal nur die Neuverträge ab 01.01.2019. Die Altverträge kommen erst im Jahr 2022 dazu. Wobei das bei Ihnen nicht zutrifft, da der AG-Zuschuss ja schon mehr als 15% betrifft.

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letzte Antwort am 12.02.2019 14:50:51 von björn
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