BAV: Der Arbeitgeber zahlt einen Anteil zur BAV und der Arbeitnehmer macht eine Gehaltsumwandlung. Auf die Gehaltsumwandlung muss der AG bei einem Neuvertrag 15 % Zuschuss zahlen. Kann man diesen Zuschuss auf den Arbeitgeberanteil anrechnen oder muss der Arbeitgeber diesen Zuschuss noch extra zahlen?
Das kommt darauf an...
... würde Ihnen jeder Jurist sagen...
Im Ernst. Es muss geprüft werden, wie die Regelung des Arbeitgeberzuschusses getroffen wurde und welcher Zweck mit dem Arbeitgeberzuschuss verbunden ist (war). Idealerweise steht in der damaligen Vereinbarung zum Arbeitgeberzuschuss drin, dass der Arbeitgeber sich wegen der Ersparnis der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung an der bAV beteiligt.
Leider werden, selbst wenn es die Intention war, wohl die wenigsten Arbeitgeber irgendwo schriftlich diese Aussage liegen haben.
Sie sollten daher alle Unterlagen zusammensuchen, einen guten Anwalt zu Rate ziehen und wenn nötig, eine Klarstellung vereinbaren, dass gewollt ist (war), (auch) die Ersparnis aus den Arbeitgeberanteilen an den Arbeitnehmer weiter zu geben.