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BAV im Ausfallmonat kürzen

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letzte Antwort am 01.03.2022 08:26:25 von Astrid_Preuß
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p_m_koch
Beginner
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Hallo zusammen,

 

mein Mitarbeiter hat am 01.02.2022 noch Gehalt bezogen und war den Rest des Monats K6. 

 

Nun meine Frage:

 

was muss ich eingeben, dass die bAV für den gesamten Monat in Lohn und Gehalt nicht mehr abgerechnet wird.

Es gibt die Möglichkeiten

Teilmonat kürzen = dann rechnet er aber den 01.02.2022 noch ab.

Teilmonat nicht kürzen  = dann wird komplett abgerechnet

 

was muss ich eingeben, dass der komplette Monat nicht abgerechnet wird?

Payroll
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 3
556 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

ich könnte mir vorstellen, das Programmverhalten über eine händische Anpassung des Abrechnungsintervalles zu übersteuern (neues "Gültig ab"-Datum mit allen Monaten exkl. der Ausfallzeit).

 

Beste Grüße!

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 3
514 Mal angesehen

Hallo,


bitte klären Sie diesen Sachverhalt im Vorfeld mit dem Versicherungsunternehmen.


Sollten Sie tatsächlich in einem Teilmonat keine bAV-Beiträge abrechnen müssen, können Sie unter Stammdaten | Betriebliche Altersvorsorge im entsprechenden Durchführungsweg die Beiträge mit einer neuen Historie vorübergehend auf 0,00 € setzen.


Bitte beachten Sie, dass Sie die Beiträge ebenfalls mit einer neuen Historie ab dem Monat hinterlegen, ab dem die bAV wieder abgerechnet werden soll.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 01.03.2022 08:26:25 von Astrid_Preuß
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