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BAV freiwilliger und Pflichtzuschuss

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letzte Antwort am 21.01.2021 15:56:56 von Inis
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Urschidil
Beginner
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Benötige Hilfe,

 

Umwandlung AN 100€

Pflichtzuschuss AG 15% = 15€

freiwilliger Zuschuss AG =10€ -> 30% = 3€ -> Abzug in LSt-Anmeldung

 

Nun zu meiner Frage:

Habe ich bei diesem Beispiel die Förderung des mind. Beitrags jährl 240€ / 20€ mtl. erfüllt (AG insg. 25€) oder nicht (AG 10€)?

Was ist die Bemessungsgrundlage?

 

 

 

 

 

 

 

rukorni
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 5
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Hallo, die Bemessungsgrundlage zur Förderfähigkeit ist das monatliche Gehalt des AN.

 

VG

 

Ruth

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Urschidil
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Ja, die 2.200,00€

 

Ich meinte die Grundlage für den Abzug in der Lohnsteuer-Anmeldung 30% von 25€ oder 10€?

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


die Voraussetzungen für den bAV-Förderbetrag finden Sie im Dokument 1000710 - Betriebsrentenstärkungsgesetz unter Punkt 4.2 bAV-Förderbetrag für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen.

 

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Inis
Einsteiger
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312 Mal angesehen

Hallo,

 

jetzt hätte ich noch eine Frage zu diesem Thema:

 

lt. Auszug aus Dok. 1000710 - Betriebsrentenstärkungsgesetz

BAV-Förderbetrag

Der nach § 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG BAV-Förderbetrag kann nur für einen vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung beansprucht werden. Die zusätzlichen Beiträge können tarifvertraglich, durch eine Betriebsvereinbarung oder auch einzelvertraglich festgelegt sein. Im Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers enthaltene Finanzierungsanteile des Arbeitnehmers sowie die mittels Entgeltumwandlung finanzierten Beiträge oder Eigenbeteiligungen des Arbeitnehmers sind - anders als bei § 3 Nr. 63 und § 10a/Abschnitt XI EStG (s. Rz. 304 und 331) – daher nicht begünstigt.

Das heißt, der AG-Pflichtzuschuss, der bei Gehaltsumwandlungen zusätzlich zu zahlen ist, ist nicht nach § 100 förderfähig.

 

 

Wie gebe ich in LODAS ein, dass der Förderbeitrag nur von dem Zusatzbeitrag des Arbeitgebers berechnet wird?

Mein Mandant zahlt einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung der nicht förderfähig ist und zusätzlich noch einen förderfähigen Anteil. In den Stammdaten der betrieblichen Altersversorgung ist der AG-Betrag in einem Gesamtbeitrag erfasst.

Ich finde nirgends die Möglichkeit nur den förderfähigen Anteil einzugeben. Leider gibt es zur Probeabrechnung auch keine Vorschau zur über die Förderberechnung.

 

Vielen Dank im Voraus für eine hoffentlich schnelle Hilfe !

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letzte Antwort am 21.01.2021 15:56:56 von Inis
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