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BAV bei Beschäftigungsverbot

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letzte Antwort am 29.09.2021 16:06:03 von Gökhan_Aras
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Lucy2015
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
1182 Mal angesehen

Hallo,

ich habe eine AN die sich im Still Beschäftigungsverbot befindet. Sie erhält ja ihr normales Bruttoarbeitsentgelt weiter. Arbeitsvertraglich wurde festgehalten das die AN Ihre BAV Beiträge in dieser Zeit selbst übernimmt. Ist auch mit der Versicherung so abgestimmt. Wie gebe ich sowas ins Programm. Ich habe jetzt bei der Direktversicherung ein Ende eingetragen, vermute mal das dies nicht richtig ist. Wenn die AN wieder da ist und ich den Monat bei Ende wieder rausnehme macht mir das Programm doch bestimmt automatisch eine Nachberechnung. Oder müsste ich den Vertrag wieder komplett neu anlegen? Gibt es hier eine Kopierfunktion?

Vielen Dank.

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
1140 Mal angesehen

Hallo,


anstatt den bestehenden Vertrag zu beenden können Sie die Abrechnung der betrieblichen Altersvorsorge für die Zeit des Beschäftigungsverbots unterbrechen.

Wählen Sie hierzu bei der Mitarbeiterin in Lohn und Gehalt unter Stammdaten | Betriebliche Altersvorsorge die entsprechende betriebliche Altersvorsorge aus und gehen Sie in die Registerkarte "Beiträge".

 

Erfassen Sie dort eine neue Historie mit 0,00 € und dem jeweiligen Gültig-ab-Datum.


Wenn die betriebliche Altersvorsorge der Mitarbeiterin nach Ihrer Elternzeit wieder abzurechnen ist, erfassen Sie eine neue Historie mit den ursprünglichen Beiträgen.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 29.09.2021 16:06:03 von Gökhan_Aras
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