Hallo Zusammen,
in der Kanzlei haben wir uns gerade die folgende Frage gestellt:
Der AN hat zwei BAV-Verträge.
In den Vertrag 1 fließt die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers und der Vertrag 2 wird alleine vom AG finanziert.
Muss auf den Vertrag 1 dennoch ein AG-Zuschuss (15%) ab 1.1.2022 gezahlt werden?
Viele Grüße
Laura Hundhausen
Bei einer Entgeltumwandlung (Vertrag 1) spart der AG SV-Beiträge. Insofern sehe ich die Verpflichtung zur Zahlung des AG-Zuschusses.
Vertrag 2 wird durch den AG finanziert. Hier entstehen keine gesparten SV-Beiträge. Deswegen fällt hier kein AG-Zuschuss an.
Guten Morgen,
das ist schon klar. Die Frage ist jedoch, ob jeder Vertrag einzeln betrachtet werden muss oder der AG-Zuschuss über alle Verträge.
In meinem Fall ist es so, dass der AG-finanzierte Vertrag mit 30 % des Umwandlungsvertrags bedient wird. Somit liegt der Zuschuss deutlich über 15 %.
Viele Grüße
Laura Hundhausen
Hallo Frau Hundhausen,
rechtlich kann ich Ihnen hierbei leider nicht weiterhelfen. Bitte halten Sie dazu Rücksprache mit dem zuständigen Versicherungsunternehmen.
Vermutlich ist dann die vertragliche Gestaltung unvorteilhaft.