Bisher wurde der BAV Vertrag mit Gehaltsverzicht (LA 3040+4720) + Nettoabzug LA 9820 abgerechnet.
Jetzt wurde der GF rückwirkend zum 01.01.25 nach DBA in Deutschland steuerfrei gestellt.
Die Beiträge Jan. - Juni wurden aber bereits an die Direktversicherung gezahlt.
Wie muss ich vorgehen. Gehaltsverzicht greift ja nicht mehr, da keine steuerpflicht mehr in Deutschland besteht.... ???
Unser Stb. meinte, evtl. muss der BAV Vertrag sogar für die Zeit in der nach DBA abgerechnet wird beitragsfrei gestellt werden??
Vielleicht kann mir ja jemand helfen ....
Hallo,
Sie können für die Zeit rückwirkend bis Januar 2025 den bAV-Vertrag entsprechend abändern.
Je nachdem welche Daten Sie für den bAV-Vertrag abändern, wird mit der nächsten Lohnabrechnung automatisch eine Nachberechnung durchgeführt.
Wie der bAV-Vertrag nun angelegt werden muss, kann ich rechtlich nicht beurteilen.