Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einem Mandanten wurde der BAV-Beitrag im Mai 2018 für einen Mitarbeiter erstmal überschritten. Bei der Lohnsteuer-Anmeldung für das 2. Quartal wurden 115,88 € in Abzug gebracht (April 0 €, Mai 38,39 €, Juni 77,49 €).
Der Betrag für Mai wurde wie folgt berechnet: Beitrag 1-5/2018 338,69 € abzgl. Beitrag 2016 300,30 € = 38,39 €.
Bei der Lohnsteuer-Anmeldung für das 3. Quartal wurden 28,12 € berücksichtigt. Nun frage ich mich, wie der Betrag von 28,12 € zustande kommt.
Folgende Beiträge wurden gezahlt:
Juli 77,43 €
August 84,18 € -> Bruttoentgelt lag über 2.200 €
September 71,99 €
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Laura Hundhausen
Hallo Lara,
der Förderbetrag ist begrenzt auf 144,00 € pro Jahr. Wenn Sie das erste Quartal 115,88 € mit 144,00 € saldieren, bleiben noch die 28,12 € als Abzug übrig.
Viele Grüße aus Herrenberg
Renate Schwab
Vielen Dank Frau Schwab.