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BAV-Förderbetrag nach §100 EStG Bauhauptgewerbe

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letzte Antwort am 24.10.2018 16:11:45 von eitorfgmbh
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eitorfgmbh
Einsteiger
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Sehr geehrte Damen und Herren,

bei einem Mandanten wurde der BAV-Beitrag im Mai 2018 für einen Mitarbeiter erstmal überschritten. Bei der Lohnsteuer-Anmeldung für das 2. Quartal wurden 115,88 € in Abzug gebracht (April 0 €, Mai 38,39 €, Juni 77,49 €).

Der Betrag für Mai wurde wie folgt berechnet: Beitrag 1-5/2018 338,69 € abzgl. Beitrag 2016 300,30 € = 38,39 €.

Bei der Lohnsteuer-Anmeldung für das 3. Quartal wurden 28,12 € berücksichtigt. Nun frage ich mich, wie der Betrag von 28,12 € zustande kommt.

Folgende Beiträge wurden gezahlt:

Juli 77,43 €

August 84,18 €          -> Bruttoentgelt lag über 2.200 €

September 71,99 €

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Laura Hundhausen

renater_
Beginner
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Nachricht 2 von 3
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Hallo Lara,

der Förderbetrag ist begrenzt auf 144,00 € pro Jahr. Wenn Sie das erste Quartal 115,88 € mit 144,00 € saldieren, bleiben noch die 28,12 € als Abzug übrig.

Viele Grüße aus Herrenberg

Renate Schwab

eitorfgmbh
Einsteiger
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Vielen Dank Frau Schwab.

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letzte Antwort am 24.10.2018 16:11:45 von eitorfgmbh
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