Wir möchten einem Mitarbeiter einen AG-Zuschuss von 20 € monatlich für seine seit 2004 bestehende BAV zahlen (kein Pflichtzuschuss!)
Der Mitarbeiter wandelt bisher monatlich 50 € seines Gehalts um.
Der Gesamtbeitrag an die Versicherung soll 50 € monatlich bleiben.
Wie müssen wir den Arbeitgeberzuschuss von 20 € und die geänderte Gehaltsumwandlung von 30 € erfassen?
Wenn ich die Gehaltsumwandlung (LA911 und 914) mit 30 € erfasse, wird auch nur 30 € als Nettoabzug aufgeführt, der AG-Zuschuss (LA901) erscheint aber nicht als Nettoabzug, ist das richtig?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Oszfolk,
ja das ist richtig. Auf der Abrechnung wird der AG-Anteil im Nettobereich nicht mehr aufgeführt. Im Hintergrund wird er jedoch berücksichtigt.
Sie müssen als nur die Entgeltumwandlung auf 30,00 € reduzieren und beim AG-Zuschuss die 20,00 € hinterlegen.
Liegt an der Entgeltbescheinigungsverordnung
DANKE für die schnelle Hilfe!