Hallo,
ein Azubi wird übernommen und kommt als sv-pflichtiger AN gleich in KUG.
Wenn ich das so abrechne, dann kürzt er mir das Azubigehalt, was falsch ist, da er in der Zeit ja kein KUG hatte. Spielt das für die Berechnung von KUG keine Rolle, oder wäre es besser eine neue PNr. anzulegen und das KUG darüber abzurechnen?
Danke
S. Maiß
Ich habe die Antwort gefunden. Das anteilige Azubigehalt in den Bewegungsdaten eingeben. Warum das einen Unterschied macht, verstehe ich zwar nicht, aber Hauptsache es klappt.
Bezüge in den Bewegungsdaten können (oder sollen) durch Kurzarbeitsstunden nicht gekürzt werden.
Das war hier im März/April öfter mal Thema, als die ganze Sache mit der Kurzarbeit anfing.
Da tippe ich mal auf den Personengruppenschlüssel 🙂
Bei mir bekommen übernommene Azubis immer eine neue PNR - bei größeren Mandanten organisiere ich auch einen Personalnummernbereich für den jeweiligen Status, damit sich in den meisten Fällen schnell schon an der PNR erkennen lässt, zu welchem PGS ein AN gehört.
@pogo in dem Fall Wäre eine Kürzung meines Erachtens nach aber nicht korrekt, weil während der Azubizeit es kein KUG gab.
@TN ich habe jetzt auch schon gehört, dass es zwei Lager gibt, die einen geben nach der Ausbildung eine neue PNr., die anderen nicht.
Ich gehöre zur zweiten Gruppe. Bei mir gibt es nur neue PNr. wenn zwischen einem Minijob und einer SV-pflichtigen Beschäftigung gewechselt wird und wenn jemand wären der Elternzeit in TZ arbeitet.
Ich bin jetzt einfach pragmatisch, für mich stimmt die Abrechnung so, wenn wir bis in einem Jahr (hoffentlich) KUG hinter uns haben, dann hat es nur den einen Azubi betroffen.