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Azubi Aufgrund Kurzarbeit Geringverdiender?

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letzte Antwort am 07.01.2021 07:26:33 von renek
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andi1989
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Guten Morgen zusammen,

 

muss ein Azubi Aufgrund Kurzarbeit in Geringverdiener 

umgeschlüsselt werden oder bleibt es wie es ist?

 

Ausbildungsvergütung bisher 650,00 € Brutto

 

Der Azubi ist in der Gastro tätig (kompletter Lockdown)

 

Hat das schon jemand gehabt?

 

andi1989
Aufsteiger
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Hat das noch niemand gehabt? 

 

Kurzarbeit abrechnen ist kein Zuckerschlecken 

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andi1989
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@Ericson Das beantwortet leider nicht meine Frage.

 

Ist alles mit dem Arbeitsamt sowie mit der IHK abgeklärt. 

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grandfunck
Fachmann
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Moin,

 

leider kann auch ich die Antwort nicht geben (oder sollte ich sagen, glücklicherweise, da ich einen solchen Fall noch nicht hatte?).

 

Wenn etwas mit Meldungen unklar ist oder wir im Büro unsicher sind, dann versuchen wir es direkt mit der zuständigen Krankenkasse zu klären. Das hat immer geklappt, kritische Fälle sind allerdings auch schon etwas her. Bei der Kasse sollte das erforderliche Know-How vorhanden sein (öfters mal erst nach interner Rücksprache), dann hat man entweder etwas Schriftliches an der Hand oder macht sich eine ordentliche Aktennotiz und kann Überprüfungen ruhig entgegen sehen. 

 

Vielleicht wäre das auch ein Weg für Sie um halbwegs schnell eine Lösung zu bekommen. 

 

Viel Erfolg wünscht

 

WF

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Janine
Beginner
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Nachricht 6 von 9
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Hallo,

 

warum bekommt der Azubi bei euch überhaupt KUG? Für den Azubi bekommt ihr ja keine Erstattung von der ARGE. Und was macht ihr mit der Schulzeit?

 

Und alles so lassen nichts umschlüsseln ist ja SV rechtlich dann nicht richtig. LG

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TN
Fachmann
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Vielleicht ist er schon über 6 Wochen im Kug. Vielleicht ist's in der Vereinbarung auch so geregelt, dass das Azubi-Gehalt in Höhe Kug fortgezahlt wird.

 

Und zu eigentlichen Frage: Mir erschließt sich nicht, warum der Azubi einen Geringverdiener-Status erhalten sollte, sind nichg die SV-Beiträge unter Berücksichtigung von Kug am Sollentgelt bemessen?

 

Und bei gleicher Logik müssten ja dann auch AN in den Midijob rutschen und andere in den Minijob, wenn sie durch Kug jeweils unter die Grenzen rutschen.

 

Vielleicht irritiert auch einfach nur der Hinweis im Hinweis-Fehlerprotokoll?

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andi1989
Aufsteiger
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Zur Information von allen.

 

Ich habe mit der Krankenkasse telefoniert. 

 

Es ist nichts umzuschlüsseln. Der Azubi rutscht nur Aufgrund von Kurzarbeit in die Geringverdienergrenze ohne Kurzarbeit wäre dieser über der Grenze.

renek
Fachmann
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@andi1989  schrieb:

Es ist nichts umzuschlüsseln. Der Azubi rutscht nur Aufgrund von Kurzarbeit in die Geringverdienergrenze ohne Kurzarbeit wäre dieser über der Grenze.


Ja, aber deshalb ist er doch nicht wie ein solcher abzurechnen! Ein Azubi bleibt ohne Wenn und Aber ein "normaler" Mitarbeiter auch wenn er unter 450 Euro verdient. Überlege man sich bitte die SV-rechtliche Situation. Wenn man den Azubi wie einen Minijobler abrechnet stünde er ohne SV da! Das heißt keine Krankenkasse, keine Einzahlung in die RV...

 

Beispiel: Bayern, 1. Lehrjahr Kinderpfleger, nicht Stadtgebiet -> Verdienst unter 450 Euro! Allerdings SV-pflichtig, da das LSG München das so entschied und die Arbeitshilfe DRV hier falsche Angaben macht.

Das was Sie gesehen haben (bei der Probeabrechnung eventuell), sollte auch nur eine Frage zur Sicherheit des Programms sein, ob dies korrekt ist oder nicht. Ein Azubi ist und bleibt (dem Grundsatz nach) SV-pflichtig, auch wenn unter 450 Euro! Es sei denn er wird von Haus aus anders geschlüsselt (bsp wenn schulische Ausbildung überwiegt).

 

Zum Thema Kurzarbeit und Azubi sage ich jetzt nichts großartig. Ich finde es nur schäbig seitens des Arbeitgebers!

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letzte Antwort am 07.01.2021 07:26:33 von renek
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