Hallo liebe Community,
wir haben einen Azubi beschäftigt, der noch über die Bundeswehr Kranken- und Pflegeversichert ist.
Aktuell ist
Personengruppe 102 und
Beitragsschlüssel 0110 geschlüsselt.
Gibt es weitere Punkte zu Bedenken? In welchem Dokument finde ich evtl. weitere Informationen dazu?
Oder hat evtl. noch jemand Erfahrungen mit so einem Sachverhalt?
Lieben Dank!
@r_borchert schrieb:wir haben einen Azubi beschäftigt, der noch über die Bundeswehr Kranken- und Pflegeversichert ist.
Hallo.
Haben Sie dazu ein aktuelles, offizielles Schriftstück?
Mir wäre sowas neu. Wenn eine Ausbildung bzw. ein Beschäftigungsverhältnis neu begonnen wird, tritt normalerweise die reguläre Versicherungspflicht ein und der Azubi muss sich eine Krankenkasse suchen.
Viele Grüße
Hallo.
ein offizielles Schrieben der Dienststelle des Azubis haben wir in Bezug auf die Krankenversicherung nicht.
Es wurde nur vom Bundesverwaltungsamt Dienstleisungszentrum das Einkommen in der Ausbildung abgefragt.
Google gibt z. B. folgendes aus:
Demnach ist es grundsätzlich möglich, dass ein Zeitsoldat für den Rest seiner Dienstzeit bezahlt freigestellt wird um eine Ausbildung zu machen.
Tut mir leid, dann bin ich überfragt.
@r_borchert schrieb:
Demnach ist es grundsätzlich möglich, dass ein Zeitsoldat für den Rest seiner Dienstzeit bezahlt freigestellt wird um eine Ausbildung zu machen.
Das ist Richtig! Er ist nämlich noch nicht offiziell ausgeschieden, sondern befindet sich noch im Dienstverhältnis. Demzufolge ist er in der so genannten freien Heilfürsorge, wobei er selbst eine Pflegepflichtversicherung haben muss (die gibt es nicht über die BW). Mit offiziellem Ausscheiden aus dem Dienst muss er dann in eine selbst gewählte gesetzliche Krankenversicherung eintreten.
Sie müssen ihn also so anmelden, als hätte er eine private Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Allerdings würde ich mir die Pflegeversicherung tatsächlich schriftlich nachweisen lassen! Hintergrund: Die Bundeswehr prüft das nicht nach, sondern erwartet das eine Belehrung am Beginn der Dienstzeit ausreichend ist. Die PV ist aber Pflicht! Gibt aber immer wieder welche die das nicht machen.
Das offizielle Dienstzeitende würde ich mir zudem von der Dienststelle belegen lassen. Und zu diesem Tag sollte man sich dringend einen Termin setzen, damit der "Azubi" dann eine neue Versicherung vorweist.
P.S.: Lohnsteuerklasse ist dann mit 6 anzugeben, da er zumeist mit seinem Soldatenbezug noch in der jeweiligen LStKl bleibt, weil es günstiger ist. Sie sind insofern nur Zweitarbeitgeber!
Der Soldat bekommt bei dieser Ausbildungszeit Übergangsgebührnisse (glaub 60%/67% seines letzten Brutto´s). Man sollte daher mit ihm prüfen welche Klassenwahl am besten ist.
Vielen Dank für die Antwort! 🙂
Dann passen die Schlüsselungen, die ich gesetzt habe ja.
Über den Sachverhalt mit der Krankenversicherung ist der Azubi informiert, das mit der Pflegeversicherung werde ich ihm nochmal mittelen.
LG