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Automatische Abrechnung - rückwirkender Eintritt ab 03/2022

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letzte Antwort am 30.03.2022 09:15:53 von Uwe_Lutz
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SJ_2020
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 2
156 Mal angesehen

Liebe Community,

 

ich habe bei diversen Mandanten die "automatische Abrechnung" einrichten können.

 

Nun gab es bei zweien davon rückwirkend einen Eintritt in 02/2022 und 03/2022 --> aktueller Bearbeitungsmonat = 04/2022.

 

Ich habe die Eintritte rückwirkend erfasst und die jeweiligen Stammdaten ans RZ gesendet.

 

Wie muss ich nun weiter vorgehen? Wiederabrechnung einzelne PNR oder wie ist die korrekte Vorgehensweise?

 

Vorab vielen Dank für Mitteilung jeglicher Erfahrungswerte 🙂

 

Viele Grüße

 

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
139 Mal angesehen

Moin,

 

da ich einmal nicht annehme, dass Sie bis zur April-Abrechnung warten wollen (dann würde eine automatische Nachberechnung erfolgen), müssen Sie eine Wiederabrechnung für einzelne Arbeitnehmer für 03/2022 vornehmen. Bei dem Eintritt aus 02/2022 erfolgt dann die automatische Nachberechnung für 02/2022.

 

Sie sollten sich die Abrechnungen über Probeabrechnungen vorab angucken. Da Sie die Stammdaten schon gesendet haben, sind die Probeabrechnungen erst möglich, wenn die Stammdaten verarbeitet sind.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 30.03.2022 09:15:53 von Uwe_Lutz
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