Auch all die anderen Sonderzahlungen, die lt. Tarifvertrag zu leisten sind:
- Sind die Beträge steuerpflichtig? Sonderzahlung?
- Sind die Beträge sv-pflichtig? Einmalbezug?
- Gibt es von DATEV Lohnarten? Welche?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
eine rechtliche Aussage zur steuer- und SV-rechtlichen Behandlung der Beträge, kann ich Ihnen nicht geben.
In Lohn und Gehalt bieten wir Ihnen sehr viele Standard-Lohnarten an, mit denen Sie die tariflichen Zusatzbeträge abbilden können.
Ich empfehle Ihnen, den Sachverhalt rechtlich abzuklären. Gerne suchen wir dann gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.
Ja, alle Beiträge sind sowie steuer- und sozialpflichtig.
Mit dem Programm Lohn und Gehalt nehme ich für Sonderzahlungen
die Lohnart 4140. Für die tarifliche Einmalzahlung die Lohnart für Sonderzahlungen
kopiert und umbenannt in tarifliche Einmalzahlung.
Dankeschön für die Bestätigung!
Bis an diesen Punkt hatte ich mich heute morgen durchgewurschtelt; musste die Abrechnung Mai ja heute abschließen.