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Auszahlung tariflicher Zusatzbetrag lt. IG-Metall

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letzte Antwort am 22.05.2025 16:05:48 von StB-Berger
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StB-Berger
Beginner
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Nachricht 1 von 4
83 Mal angesehen

Auch all die anderen Sonderzahlungen, die lt. Tarifvertrag zu leisten sind:

 

- Sind die Beträge steuerpflichtig? Sonderzahlung?

- Sind die Beträge sv-pflichtig? Einmalbezug?

- Gibt es von DATEV Lohnarten? Welche?

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
58 Mal angesehen

Hallo,

 

eine rechtliche Aussage zur steuer- und SV-rechtlichen Behandlung der Beträge, kann ich Ihnen nicht geben.

 

In Lohn und Gehalt bieten wir Ihnen sehr viele Standard-Lohnarten an, mit denen Sie die tariflichen Zusatzbeträge abbilden können.

 

Ich empfehle Ihnen, den Sachverhalt rechtlich abzuklären. Gerne suchen wir dann gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Martina161
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
33 Mal angesehen

Ja, alle Beiträge sind sowie steuer- und sozialpflichtig.

Mit dem Programm Lohn und Gehalt nehme ich für Sonderzahlungen

die Lohnart 4140. Für die tarifliche Einmalzahlung die Lohnart für Sonderzahlungen

kopiert und umbenannt in tarifliche Einmalzahlung.

StB-Berger
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 4
27 Mal angesehen

Dankeschön für die Bestätigung!

Bis an diesen Punkt hatte ich mich heute morgen durchgewurschtelt; musste die Abrechnung Mai ja heute abschließen.

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letzte Antwort am 22.05.2025 16:05:48 von StB-Berger
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