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Auszahlung Versorgungsleistung aus Unterstützungskasse LODAS

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letzte Antwort am 02.11.2022 09:58:45 von dpannwitt
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dpannwitt
Beginner
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Sehr geehrte Community-Mitglieder,

 

folgendes Problem habe ich:

 

Mit dem 01.08.22 ist eine langjährige Mitarbeiterin in Rente gegangen. Wir als Arbeitgeber haben über viele Jahre u.a. für diese Mitarbeiterin BAV-Leistungen in Form einer Unterstützungskasse abgeführt.
Mit der Novemberabrechnung 2022 soll nun an die Mitarbeiterin eine Einmalzahlung erfolgen. Zur korrekten Abrechnung dieser einmaligen Kapitalleistung habe ich mich u.a. an das DATEV-Dokument-Nr.: 5303396 gehalten. Bei der Eingabe der Mandanten- und Personaldaten bin ich vorgegangen wie unter Punkt 3.7. Oder ist eher Punkt 3.6 relevant?

 

Darüber hinaus bin ich bei den Mandantendaten unsicher, was die Art des Versorgungsbezuges angeht. Handelt es sich eher um eine "Rente der betrieblichen Altersversorgung" oder ist es eher ein "Versorgungsbezug nach §229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 SGB V".

 

Für eine Unterstützung und Rückmeldung schon mal ganz lieben Dank im Voraus!

 

Herzliche Grüße

Diana Pannwitt

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
746 Mal angesehen

Hallo Diana Pannwitt, 


wählen Sie unter 
Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten im Register Beitragsnachweis/DEÜV bei der Art der Versorgungsbezüge die Art der Versorgungsbezüge, die überwiegend bei den Versorgungsbezugsempfängern abgerechnet werden. 
Diese Eingabe ist relevant für die Berücksichtigung des seit 01.01.2020 gültigen Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung für Renten aus der betrieblichen Altersversorgung. 
Bei einem Einfachbezug kann der Freibetrag systemseitig, ohne vorherige Feststellung der Krankenkasse, berücksichtigt werden.


Für Versorgungsbezüge aus 
• einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf     Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen (unter Berücksichtigung der Ausnahmen)
• der Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretäre und Minister
• der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufe errichtet sind
wählen Sie den Eintrag Versorgungsbezug nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 SGB V aus.


So wie ich Ihren Beitrag verstanden habe, war die Mitarbeiterin vor dem 01.08.22 noch keine Versorgungsbezugsempfängerin.

Hat der Vertrag auch das reguläre Vertragsende erreicht, gehen Sie bei der Erfassung bitte wie im genannten Dokument unter 3.7 vor. 

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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dpannwitt
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
732 Mal angesehen

Liebe Frau Bäuerlein,

ich danke Ihnen für Ihre ausführliche Antwort.

 

Bei der Art der Versorgungsbezüge habe ich  "Rente der betrieblichen Altesversorgung" gewählt, da wir ein privates Unternehmen sind und ein Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften etc. nicht besteht. Aus dem Grunde kam für mich nur die Variante in Betracht.

Und ja, die Mitarbeiterin war zuvor auch keine Versorgungsbezugsempfängerin und der Betrag wird nur als einmalige Zahlung ausgezahlt. Ebenso ist der Vertrag regulär beendet. Ich denke, dann müsste alles korrekt sein.

 

Nochmals herzlichen Dank!

 

VG Diana Pannwitt

 

 

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letzte Antwort am 02.11.2022 09:58:45 von dpannwitt
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