Hallo,
Ich habe mich schon erfolgreich belesen, wie eine Gehaltsabrechnung nach Tod des Arbeitnehmers durchgeführt wird. Ich habe aber die Besonderheit, dass der Arbeitgeber eine Unfallversicherung auf den Arbeitnehmer (Vorstandsmitglied) abgeschlossen hat und auch Beiträge für den Arbeitnehmer gezahlt hat. Jetzt kommt es zur Auszahlung bei Tod durch die Versicherung an die Erbin.
Erste Frage ist hätte ich die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge zur UV über die laufende Gehaltsabrechnung versteuern müssen? Zweite Frage...wie rechne ich die Auszahlung der Versicherung ab.
Kann mit jemand helfen?
Hallo,
bei Ihrer ersten Frage handelt es sich um eine rechtliche Auskunft. Diese kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Wenden Sie sich dazu bitte an das Finanzamt.
Handelt es sich bei der Auszahlung der Versicherung um ein Sterbegeld? Ein Erfassungsbeispiel hierfür finden Sie im Dokument 5303396 - Versorgungsbezüge, DÜ-Zahlstellen-Meldeverfahren (KVdR) - Beispiele für LODAS.
Hallo vielen Dank für die Antwort. Nein es ist kein Sterbegeld. Ich habe nun gefunden, dass die Auszahlung steuerfrei ist. Die Beiträge müssen je nach dem wem das Ausübungsrecht obliegt, laufend versteuert werden, wenn Arbeitnehmer das Recht obliegt und mit Auszahlung max bis zur Höhe der Auszahlung, wenn es das Recht dem Arbeitgeber obliegt.