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Auszahlung Energiepreispauschale während Elternzeit - technische Umsetzung

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letzte Antwort am 22.09.2022 15:04:01 von mini
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v_lenart
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo zusammen,

 

ich habe von einer Mitarbeiterin in Elternzeit die Bestätigung, dass sie noch Elterngeld erhält. Entsprechend ist die Energiepreispauschale jetzt im September auszuzahlen.

 

Wenn ich jedoch die Probeabrechnung mache, wird für die Arbeitnehmerin keine Abrechnung erstellt, da sie ja in Elternzeit ist. 

 

Was muss ich machen, damit eine Abrechnung mit der EPP erstellt wird? Oder wird die EPP einfach ohne Abrechnung ausgezahlt?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Viele Grüße

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 4
206 Mal angesehen

Haben Sie denn bei der Mitarbeiterin den Anspruch auf Auszahlung auf "Ja" geschlüsselt?

 

Dann sollte die Abrechnung eigentlich auch trotz Unterbrechung erfolgen.

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v_lenart
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
180 Mal angesehen

Ah, dann lag es daran, dass die neuen Daten noch nicht im Rechenzentrum verarbeitet wurden...

 

Tatsächlich wurde jetzt eine Abrechnung erstellt.

 

Danke für die Anwort!

 

VG

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mini
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
150 Mal angesehen

Hallo lieber Lohnanwender,

 

bei Elternzeit direkt auf die Mitarbeiter Ebene gehen, dann unter Steuer-Besonderheiten mit ja hinterlegen.

P.S. Wichtig ist, nicht nur EZ sondern eine Bestätigung über Elterngeldzahlung. Nur dann darf die EPP ausbezahlt werden.

 

Gutes Gelingen

MINI

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letzte Antwort am 22.09.2022 15:04:01 von mini
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