Hallo zusammen,
ich habe von einer Mitarbeiterin in Elternzeit die Bestätigung, dass sie noch Elterngeld erhält. Entsprechend ist die Energiepreispauschale jetzt im September auszuzahlen.
Wenn ich jedoch die Probeabrechnung mache, wird für die Arbeitnehmerin keine Abrechnung erstellt, da sie ja in Elternzeit ist.
Was muss ich machen, damit eine Abrechnung mit der EPP erstellt wird? Oder wird die EPP einfach ohne Abrechnung ausgezahlt?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Haben Sie denn bei der Mitarbeiterin den Anspruch auf Auszahlung auf "Ja" geschlüsselt?
Dann sollte die Abrechnung eigentlich auch trotz Unterbrechung erfolgen.
Ah, dann lag es daran, dass die neuen Daten noch nicht im Rechenzentrum verarbeitet wurden...
Tatsächlich wurde jetzt eine Abrechnung erstellt.
Danke für die Anwort!
VG
Hallo lieber Lohnanwender,
bei Elternzeit direkt auf die Mitarbeiter Ebene gehen, dann unter Steuer-Besonderheiten mit ja hinterlegen.
P.S. Wichtig ist, nicht nur EZ sondern eine Bestätigung über Elterngeldzahlung. Nur dann darf die EPP ausbezahlt werden.
Gutes Gelingen
MINI