Eine Mitarbeiterin eines Mandanten ist in Rente. Es bestand eine Direktversicherung. Der gesamte Rückzahlungsbetrag von der Versicherung wurde an den Arbeitgeber überwiesen und soll über den Lohn ausbezahlt werden. Wie läuft das?
Hallo, meiner Meinung nach darf der Arbeitgeber das nicht mehr auszahlen. Das muss über die Versicherung laufen, einfach mal da nachfragen.
Hallo,
die Kapitalauszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge an einen Arbeitnehmer - auch wenn er bereits in Rente ist - stellt einen beitragspflichtigen Versorgungsbezug im Sinne des § 229 Abs. 1 SGB V dar.
Wie Sie dies in Lohn und Gehalt abrechnen können, entnehmen Sie bitte unserem Dokument 5303397 Versorgungsbezüge abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt unter Kapitel 2.4.