Hi!
Ich stehe etwas auf dem Schlauch und benötige euer Schwarmwissen:
Ein Arbeitnehmer wurde zum 15.09.2022 gekündigt.
Es bestanden scheinbar noch Resturlaubs- und Überstundenbeträge. Heute haben sich beide Seiten darauf geeinigt zum 30.04.2023 noch einen Bruttobetrag (z.B. 600,-€) zur Abgeltung auszuzahlen.
Ich habe in LuG den Sachverhalt beim ausgeschiedenen MA bisher wie folgt gelöst:
- letzt abzurechnender Monat 4/2023
- Betrag als Einmalbezug 3890 (Einmalbezug mit Umlage) als Nachberechnung zu 09/2022 eingegeben.
- Steuerklasse 6 als Nebenarbeitgeber geschlüsselt
Die Probeabrechnung macht jetzt folgendes:
- Steuerpflichtig nach Steuerklasse 6 als Einmalbezug
- SV-Pflichtig
Irgendwie komme ich auf den Trichter, dass ich irgendwas falsch gemacht habe. Müsste der Betrag wg. der Märzklausel nicht ohne SV abgerechnet werden? Liege ich falsch oder habe ich etwas falsch geschlüsselt?
Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich! Danke im voraus!
LG PaHeld
@PaHeld schrieb:
- letzt abzurechnender Monat 4/2023- Betrag als Einmalbezug 3890 (Einmalbezug mit Umlage) als Nachberechnung zu 09/2022 eingegeben.
- Steuerklasse 6 als Nebenarbeitgeber geschlüsselt
Ich habe es einfach mal hervorgehoben. Es kann keine Märzklausel greifen, da bereits eine Nachberechnung ins Vorjahr gemacht wird. Was aus meiner Sicht auch richtig ist.