Hallo zusammen, wir haben die Thematik, dass wir die Buchhaltung eines selbstbuchenden Mandanten auf der mandantengenutzten Beraternummer gespeichert haben, so also auch DATEV Unternehmen online. LODAS liegt generell auf der Kanzleiberaternummer. Die Auswertungen aus Personalwirtschaft sowie die Zahlungen werden auf einem separaten Bestand (nur Auswertungen Personalwirtschaft) angezeigt. Laut Beiträgen aus Ende 2024 gibt es keine Möglichkeit, einen abweichenden Ordnungsbegriff für die Auswertungen zu hinterlegen. Hat sich daran Stand heute etwas geändert? Gibt es eine alternative Lösung? Danke vorab!
Hallo,
das ist immer noch der aktuelle Stand.
Die Ordnungsbegriffe können in diesem Fall nicht abweichend hinterlegt werden.