Hallo, aufgrund der Zugriffsbeschränkungen der Kanzleibuchhaltung wurde uns eine geschützte Beraternummer für die Nutzung von DUO empfohlen. Nun meine Fragen.. ist damit der komplette Bestand - also auch lokal (DATEV Arbeitsplatz) - geschützt vor unbefugten Zugriffen oder nur über die Online Anwendung, bzw. Daten innerhalb des RZ? Aktuell ist es so geregelt, dass die Fibu gesperrt ist, allerdings die OPOS eingesehen werden kann, das soll auch weiterhin erfolgen. Ist dies unter einer geschützten Beraternummer möglich? Wer hat Erfahrungen mit dem Umzug der Daten über die DATEV - läuft hierbei im Nachgang jede Anwendung (Zahlungsverkehr, EO comfort etc.) auf den richtigen Ordnungsbegriffen? Vielen Dank im Voraus!
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