die Auswertung 422 ist nach der 1. Abrechnung für Dezember erstellt worden. Wir mussten zwei Abrechnungen wiederholen, da sich der Bruttolohn geändert hat. Sodass sich die Summe UV Entgelt erhöht hat. Es ist aber kein korrigierter Lohnnachweis 422 erstellt worden. Daher stimmen die UV Entgelte nicht überein. Was muss ich anstoßen, um einen korrekten Nachweis zu bekommen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
die Auswertung 422 wird bei Einzelwiederholungen nicht neu erstellt. Sie müssten einen Hinweis im Fehlerprotokoll haben, dass diese Auswertung mit der nächsten Komplettabrechnung rückwirkend angepasst wird.
Sie erhalten den neuen Nachweis für 2020 also, sobald die Januar-Abrechnung erstellt ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz
danke
Wir haben den Fall, dass wir eine Lohnart ändern müssen (ab März 2020) weil diese Beträge falsch sind in der BG-Abrechnung. Müssen wir eine Nachberechnung Dezember 2020 anstoßen, damit wir neue Auswertungen erhalten?
Hallo,
nein, es muss keine Nachberechnung angestoßen werden. Durch die Änderung der Lohnart wird automatisch ein neuer digitaler Lohnnachweis erstellt.