Hallo!
Ein MA wurde im April noch bei der falschen KK abgerechnet. Im Mai ist somit der Beitrag vom April und Mai zusammengefasst.
Nun wurde eine voraussichtliche Beitragsschuld für Juni berechnet und zwar aus dem gesamten Betrag (April und Mai) - Somit sind 1/4 (April+Mai+Juni+doppelte Berechnung) zuviel berechnet worden.
Da die Auswertung Juni 2019 lautet;
Wird der Mai jetzt wieder ohne die Aprilabrechnung abgerechnet - es wurden keine Auswertungen ausgeworfen die darauf hindeuten.
Warum wird schon der Juni angezeigt und das auch noch mit falschen Werten?
Der Mandant möchte natürlich seine Beiträge abführen, jedoch nicht 33% draufzahlen.
Die Abrechnung ist vom 21.Mai!
mfg Torsten
Hallo,
Datev rechnet (leider) wie folgt:
alle im laufenden Monat (nicht: für den laufenden Monat!) berechneten Beiträge werden für die Schätzung des Folgemonats herangezogen. Ich hatte mal das Problem, im Oktober eines Jahres eine Rückrechnung bis in den November des Vorjahres machen zu müssen. Sie können sich denken, wie der Schätzbeitragsnachweis aussah...
Sie können nur den Monat zurücksetzen und die Schätzung manuell bearbeiten, bevor Sie sie neu abschicken.
LG
VM
Hallo Torsten,
Du kannst auch manuell in die voraussichtliche Beitragsschuld eingreifen. Solange der Übermittlungstermin noch aussteht (ist ja noch Zeit!!)
Bei jeder Krankenkasse gibt es den Reiter "voraussichtliche Beitragsschuld", dort kannst Du die richtigen Werte hinterlegen (oder auch nur nach unten korrigieren).
Herzliche Grüße
Anne
Hallo Anne!
Das heißt, wenn ich einen Betrag eintrage, wird der "Alte" überschrieben?
Gruß Torsten
Hallo Torsten,
ja tatsächlich. Wenn Du alle Daten geändert hast, dann mach einen "Stammdaten komplett"-Abruf.
Wenn Du die Rückspielung aus dem RZ bekommst, kannst Du Deine Werte nochmal überprüfen (und ggf. nochmal abändern - man kann sich ja mal vertun ).
Liebe Grüße
Anne
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Beiträge.
Ich möchte noch Folgendes richtigstellen:
Bei der Korrektur einer Schätzung über die voraussichtliche Beitragsschuld ist lediglich der Erhöhungs- oder Minderungsbetrag zu erfassen. Die erfassten Beträge werden nicht überschrieben. Soll der geschätzte Betrag gemindert werden, erfassen Sie die Minderung mit einem negativen Vorzeichen.
Viele Grüße aus Nürnberg
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG