Hallo,
mein Mandant hat den Wunsch, das die neue rein arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung nicht auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen wird.
Mir ist bewusst, dass die Direktversicherung im Lohnkonto aufgezeichnet werden muss.
Wenn die Stammdaten für die bAV erfasst werden, wird diese automatisch auf der Gehaltsabrechnung offen ausgewiesen. Wie kann man dies unterdrücken ?
Oder dürfen die Stammdaten nicht angelegt werden, mit der Konsequenz, das die bAV auch nicht im Lohnkonto aufgeführt wird ? Ist das rechtlich vertretbar ?
@Fraggel schrieb:
mein Mandant hat den Wunsch, das die neue rein arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung nicht auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen wird.
Das widerspricht dann aber der Entgeltbescheinigungsverordnung und dürfte damit im Lohnprogramm nicht umsetzbar sein.
Hallo,
nach der neuen Entgeltbescheinigungsverordnung muss im Gesamt-Brutto der Arbeitgeberzuschuss nicht mehr enthalten sein ? Warum widerspricht es sich dann ?
Nicht auf der Abrechnung und nicht im Gesamtbrutto enthalten sind ja unterschiedliche Sachverhalte
Ich meine die AG Zuschüsse laufen unter dem Absatz 2 Nr. 6 des ersten § der EBV
Moin,
wie @Ncl-bhn_ schon schrieb, darf dies nicht im Gesamtbrutto ausgewiesen werden, muss aber als Bezug nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 EBV auf der Entgeltbescheinigung angegeben werden mit der Kennung "kein Gesamtbrutto".
Viele Grüße
Uwe Lutz