Hallo,
ich habe bereits in einer Anfrage vom 13.10.2016 gelesen, dass es bei DATEV keine Anleitung zum Einrichten ausländischer Arbeitgeber unter Lohn und Gehalt gibt. Ich gehe davon aus, dass das auch für Lodas gilt.
Wäre folgende Vorgehensweise richtig:
Ich beantrage eine Betriebsnummer auf die Adresse des Mitarbeiters und lege unter Lodas diesen in den MPD als "Arbeitgeber" an. Die Angaben zur Steuer bleiben leer. Als Bundesland hinterlege ich das, wo der Mitarbeiter seinen Wohnsitz hat. Zur Lohnabrechnung wähle eine Lohnart "stfr./sv-pfl.".
Was würde mir zur Abrechnung noch fehlen? Wie kann ich die Fehlerhinweise i.S. Lohnsteuer minimieren. Ich würde mich auch über eine telefonische Unterstützung von DATEV freuen.
MFG
Hallo Herr Schymanski,
auch in LODAS gibt es hierfür keine Anleitung.
Erfragen Sie bitte die rechtlichen Grundlagen für die Abrechnung eines ausländischen Arbeitgebers beim Finanzamt bzw. der Krankenkasse. Wenn Ihnen diese vorliegen können Sie sich gerne für telefonische Auskünfte an die anderen bekannten Servicekanäle wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Es gibt auch die Möglichkeit nur eine lohnsteuerliche Betriebsstätte anzumelden. Das bringt den Vorteil, dass der Lohnsteuerabzug standardgemäß durchzuführen ist. Für den Arbeitnehmer ist das bestimmt angenehmer.
Nachteil ist ggf. die Haftung des Arbeitgebers.
Ich habe das gleiche Problem.
Könnten Sie mir sagen, ob Ihre Lösung funktioniert hat oder ob Sie einen besseren Weg gefunden haben.
Eine lohnsteuerliche Betriebsstätte liegt in meinem Fall nicht vor, so dass ich deshalb keine Steuernummer für den Arbeitgeber beantragen möchte.
Vielen Dank vorab
MLD
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, handelt es sich um einen ausländischen Arbeitgeber ohne Betriebssitz in Deutschland mit inländischem Arbeitnehmer?
Meiner Kenntnis nach kann der ausländische AG (zumindest in LuG) angelegt werden, er zählt aber lohnsteuerlich nicht als Arbeitgeber. Der AN muss seine Lohnversteuerung im ausländischen Staat bewerkstelligen. Dazu reicht zumeist eine Bescheinigung des Jahresbruttos und ein Ausdruck des Lohnkontos. Die Verbeitragung müsste in Deutschland erfolgen.