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Aushilfe wöchentliche Arbeitszeit innerhalb der Monats über 10 Stunden

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letzte Antwort am 08.10.2021 13:41:38 von Uwe_Lutz
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andi1989
Aufsteiger
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Hallo zusammen, 

 

darf eine Aushilfe innerhalb eines Monats 

über die wöchentliche Arbeitszeit von 10 Stunden kommen? manchmal gibt es Wochen in denen keine Stunden anfallen und dann eben Wochen in denen über 10 Stunden anfallen. Die Aushilfe arbeitet maximal 45 Stunden im Monat. 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

maßgebend ist das regelmäßige Arbeitsentgelt, siehe Abschnitt 2.2.1 in den Geringfügigkeitsrichtlinien.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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andi1989
Aufsteiger
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@Uwe_Lutz d.h. die wöchentliche Arbeitszeit ist egal es muss nur innerhalb der 450 € bleiben. 

 

Es darf aber dann auch monatlich nicht so große Stunden Differenzen geben. 

 

Im Arbeitsvertrag werden aber bei Aushilfen generell 10 Stunden/Woche angegeben richtig? Also wenn man 450 € voll erhält. 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

die Frage würde vermutlich eine etwas umfangreichere Abhandlung erforderlich machen, wenn dies abschließend geklärt werden soll. Dies sprengt den Rahmen einer Antwort im Rahmen der community m.E. deutlich.

 

In Kurzform mal versucht zusammenzufassen:

 

Für die Prüfung der SV-Pflicht spielt die Arbeitszeit im ersten Schritt keine Rolle. Es muss das regelmäßige Arbeitsentgelt bei Eintritt und danach einmal jährlich und bei jeder Änderung der Verhältnisse ermittelt werden, damit daraus die SV-Pflicht abgeleitet werden kann.

 

Hier kommt es erst einmal auf die Arbeitszeit nicht an.

 

Bei "Aushilfen auf Abruf" (also ohne fest vereinbarte Arbeitszeiten) muss aber im Arbeitsvertrag eine Mindestarbeitszeit vereinbart werden, da sonst aufgrund des Teilzeit- und Befristungsgesetzes eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Wochenstunden unterstellt wird. Und dann wäre der Mitarbeiter nicht mehr geringfügig beschäftigt (Stichwort: Phantomlohn).

 

Wie in diesem Zusammenhang mit regelmäßigen Abweichungen zwischen der vereinbarten Arbeitszeit und der tatsächlichen Arbeitszeit umgegangen wird, kann ich hier nicht beurteilen. Aber natürlich kann es zusätzliche Mehrarbeit auch in diesem Zusammenhang geben.

 

Das Thema ist aber sehr vielfältig, so dass im Einzelfall eine sorgfältige Prüfung aufgrund der Regelungen im Vertrag/Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung/regelmäßiger Übung vorgenommen werden sollte.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 08.10.2021 13:41:38 von Uwe_Lutz
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