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Ausgesteuerte MA - nach Kündigung erneut mit Meldegrund 30 abmelden?

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letzte Antwort am 09.04.2024 15:36:27 von Vanessa_Mertel
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Findefuchs
Beginner
Offline Online
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Liebe Community, 

wir arbeiten mit Lodas und eine bereits im Dezember ausgesteuerte MA hat jetzt zum Ende April gekündigt.

Wir müssen eine Urlaubsabgeltung machen, und ich habe daher folgende Fragen:

1. Muss ich die Abgeltung mit der Lohnart 223 dann als Nachberechnung für 12/2023 erfassen?

2. Ist es richtig, dass in dem Fall keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsabgaben anfallen? Oder ist das nur der Fall, weil ich so spät noch in 2023 zurück rechne?

3. Was hat das für Auswirkungen auf meinen bereits fertigen Jahresschluss 2023?

4. Muss ich die MA erneut Abmelden mit Meldegrund 30, damit sie "ganz" aus dem System ist - denn bei der Aussteuerung gilt sie ja noch als Angestellt, aber nicht mehr als Beschäftigt? Wenn ja - wie bekomme ich das in Lodas technisch umgesetzt?

 

Ich hoffe, dass irgendjemand von euch schonmal Erfahrungen damit hatte.

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
38 Mal angesehen

Hallo @Findefuchs,


rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.


Bitte stimmen Sie sich mit der zuständigen Krankenkasse ab, in welchem Monat der Bezug verbeitragt werden muss und welche DEÜV-Meldung für welchen Zeitraum erforderlich ist.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.04.2024 15:36:27 von Vanessa_Mertel
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