Hallo,
kann man eine Lohnabrechnung von einem abgemeldeten MA (zum 08/20) nachträglich korrigieren?
Gruß
Claudia
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ja, sie müssen den letzten abzurechnenden Monat auf den aktuellen Monat ändern. Je nachdem was Sie ändern, müssten Sie einen Abruf der Besteuerungsmerkmale im aktuellen Monat vornehmen.
Der Mitarbeiter wurde ja schon abgemeldet. Muss dieser wieder aktiviert werden?
Auf Mitarbeiterebene unter Beschäftigung | Zeitraum müssen Sie das Austrittsdatum normal drin lassen und ganz unten unter letzter abzurechnender Monat den aktuellen Moant erfassen.
Je nachdem was bei dem Mitarbeiter geändert wird, muss ein Abruf der Besteuerungsmerkmale erfolgen, so z. Bsp. bei Sonderzahlungen, da diese im akteullen Monat zu besteuern sind.
Ich habe versehentlich am WE krank erfasst, dieses möchte ich korrigieren.
Ich nehme dann, an den gewünschten Tagen das Krank raus und gebe als letzten abzurechnenden Monat den August an, oder muss ich dann den November eintragen?
Wenn ich den November eintrage, erfasst es mir dann automatisch das Gehalt oder führt er nur für die Krankenkasse die Korrektur durch?
Gehalt bezieht er ja keines. Es geht nur um die 2 Kranktage, sodass die Krankenkasse korrigiert wird.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Dann können Sie im Kalendarium die Tage rausnehmen und Sie müssenauf jeden Fall den letzten abzurechnenden Monat 11/2020 nehmen. Das ist immer notwendig, damit der Mitarbeiter in dem aktuellen Moant abgerechnet werden kann. Egal, was Sie ändern.